Jeder Unternehmer muss in seinem Betrieb den Brandschutz organisieren. Das heißt, er kümmert sich um den vorbeugenden Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz (Brandbekämpfung).
Beim vorbeugenden Brandschutz checkt er alle Betriebsbereiche auf mögliche Brandgefährdungen (Gefährdungsbeurteilung). Anschließend bewertet er die Ergebnisse und überlegt sich Maßnahmen, mit denen die festgestellten Schwachstellen oder Risiken beseitigt werden können. Alle Beschäftigten müssen wissen, wie sie sich im Betrieb verhalten (Brandschutzordnung des Betriebes). Zum vorbeugenden Brandschutz gehören außerdem Brandmelder, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, ein Flucht- und Rettungsplan und die Sammelstelle.
Für die Brandbekämpfung(abwehrender Brandschutz) reicht es nicht aus, die vorgeschriebenen Feuerlöscher bereitgestellt zu haben. Die Beschäftigten müssen wissen, wo sich die Feuerlöscher befinden. Und einige Beschäftigte (z. B. Brandschutzhelfer) müssen die Feuerlöscher auch bedienen können.
DGUV Informationen zum Brandschutz
DGUV Information 205-001: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
DGUV Information 205-023: Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung
DGUV Information 205-034: Einsatz von Kohlendioxid(CO2)-Feuerlöschern in Räumen
Fachbereich-Aktuell-Schriften der Sachgebiete Betrieblicher Brandschutz
und Gastgewerbe & Backbetriebe
FBNG-001 „Erfordernis stationärer Feuerlöschanlagen an Frittiereinrichtungen und Fettbackgeräten“
FBFHB-004 „Brandgefährdung durch Selbstentzündung brennbarer Materialien“
FBFHB-008 „Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten“
FBFHB-009 „Vermeidung von Textilbränden durch Selbstentzündung fettverschmutzter Textilien“
FBFHB-025 „Auswahl und Einsatz von Feuerlöschern bei Löschübungen“
Alles zum Thema in Wissen kompakt: Brandschutz