In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Ein Mann lehnt sich mit den Armen auf zwei Feuerlöscher und lächelt in die Kamera.

Brandschutz

Evakuierung im Brandfall

Ein Hinweisschild auf Rettungswege mit Flammen darum.

Arbeitgeber müssen sich darum kümmern, dass bei Eintritt unterschiedlicher Ereignisse wie einem Brandfall

  • alle in der Betriebsstätte sofort alarmiert werden und

  • dass alle wissen, wie sie sicher nach draußen gelangen: über die allen bekannten Flucht- und Rettungswege bis hin zur Sammelstelle.

Tipp: Lassen Sie den Evakuierungsablauf im Rahmen einer betrieblichen Unterweisung konkret trainieren.

Bei jeder Evakuierung muss auch geklärt werden, ob z. B.  auf Hilfe angewiesene Beschäftigte oder auch Hotelgäste Unterstützung brauchen. Auch diese Hilfe muss sichergestellt werden.

GUT ZU WISSEN
Die Brandschutzexperten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) haben mit der DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ eine ganz wesentliche Handlungshilfe erarbeitet, die Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht unterstützt.
Die häufig gestellte Frage „Sind Evakuierungshelfer und -helferinnen im Betrieb notwendig?“ beantwortet die DGUV mit folgender Klarstellung:
Da der betriebliche Evakuierungsplan jeder anwesenden Person im Unternehmen bekannt gemacht werden muss, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Maßnahmen im Notfall zu unterweisen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter haben eigenverantwortlich auf eigene Kolleginnen und Kollegen, andere anwesende Personen und z. B. Menschen mit Behinderungen zu achten. Eine Qualifizierung einiger weniger Personen ist nicht zielführend.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche

nach der zu­stän­digen Aufsichts­­person

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

AP-Suche

Neues Webmagazin

Die BGN-Printmagazine "Akzente" und "Report" gibt es jetzt als digitales Webmagazin "AKZENTE". Damit bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Jetzt vorbeischauen