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Arbeitgeber müssen sich darum kümmern, dass bei Eintritt unterschiedlicher Ereignisse wie einem Brandfall
alle in der Betriebsstätte sofort alarmiert werden und
dass alle wissen, wie sie sicher nach draußen gelangen: über die allen bekannten Flucht- und Rettungswege bis hin zur Sammelstelle.
Tipp: Lassen Sie den Evakuierungsablauf im Rahmen einer betrieblichen Unterweisung konkret trainieren.
Bei jeder Evakuierung muss auch geklärt werden, ob z. B. auf Hilfe angewiesene Beschäftigte oder auch Hotelgäste Unterstützung brauchen. Auch diese Hilfe muss sichergestellt werden.
GUT ZU WISSEN Die Brandschutzexperten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) haben mit der DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ eine ganz wesentliche Handlungshilfe erarbeitet, die Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht unterstützt. Die häufig gestellte Frage „Sind Evakuierungshelfer und -helferinnen im Betrieb notwendig?“ beantwortet die DGUV mit folgender Klarstellung: Da der betriebliche Evakuierungsplan jeder anwesenden Person im Unternehmen bekannt gemacht werden muss, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Maßnahmen im Notfall zu unterweisen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter haben eigenverantwortlich auf eigene Kolleginnen und Kollegen, andere anwesende Personen und z. B. Menschen mit Behinderungen zu achten. Eine Qualifizierung einiger weniger Personen ist nicht zielführend.