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Für erforderliche Anzahl an Feuerlöschern gibt es eine Berechnungsgröße: die Löschmitteleinheiten (LE).
Wie viele Löschmitteleinheiten ein Betrieb braucht, hängt von der Grundfläche der Arbeitsstätte ab. Je größer die Grundfläche, desto mehr Löschmitteleinheiten sind notwendig. Die nach Grundfläche errechnete Anzahl der LE ergibt die sogenannte Grundausstattung – bei normaler Brandgefährdung.
Diese Grundausstattung (in Löschmitteleinheiten) muss über Feuerlöscher abgedeckt werden.
Nutzen Sie das Berechnungsmodul Feuerlöscher der BGN. Damit können Sie die für Ihren Betrieb erforderlichen LE errechnen. Und Sie können leicht überprüfen, ob die Feuerlöscher in Ihrem Betrieb die erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE) abdecken.
GUT ZU WISSEN Für die Grundausstattung werden nur Feuerlöscher mit jeweils mindestens 6 LE in der Brandklasse A und B angerechnet. In einem Betrieb, der statt einer normalen eine erhöhte Brandgefährdung hat, sind immer zwingend zusätzliche Maßnahmen notwendig.
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