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Welche Art von Löscheinrichtung benötigt wird, hängt von der Füllmenge der Frittiereinrichtung oder dergleichen ab (Füllmangenregelung).Fritteusen und Fettbackgeräte:
Füllmenge bis zu 50 Litern: Mindestens ein Feuerlöscher, der zur Fettbrandbekämpfung geeignet ist (Brandklasse F), mit ausreichendem Löschvermögen zuzüglich 25 Prozent Löschmittelreserve.
Füllmengen über 50 Liter: Hier ist grundsätzlich eine geeignete stationäre Löschanlage (mit Wirksamkeitsnachweis des Herstellers) erforderlich.
Füllmenge bis zu 100 Litern: Unter Umständen kann auf eine geeignete Löschanlage verzichtet werden, wenn ersatzweise geeignete Feuerlöscher mit entsprechendem Löschvermögen und einer zusätzlichen Löschmittelreserve bereitgehalten werden. Eine in der Handhabung der Feuerlöscher geübte, schriftlich benannte Person muss bei Gerätebenutzung anwesend sein.
GUT ZU WISSEN Feuerlöscher zur Fettbrandbekämpfung (Brandklasse F) gibt es mit einem Löschvermögen 5F, 25F, 40F und 75F.
Mit 5F Löschvermögen können 5 Liter Speisefett/-öl gelöscht werden. Mit 25F können 25 Liter gelöscht werden.
Beispiel: Fettbackgerät mit 80 Litern Füllmenge: Hier sind Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von mindestens 100F (80F + 20F) vorzusehen, z. B. ein Löscher mit 75F und ein weiterer Löscher mit 25F.
Bei einer Fritteuse mit zwei nebeneeinanderliegenden Frittierbecken werden die Füllmengen addiert. Beispiel: Bei zwei Frittierbecken mit je 10 Litern Füllmenge braucht man - unter Berücksichtigung einer Löschmittelreserve von 25 Prozent - einen Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von mindestens 25 F (20F + 5F).