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Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung und hohen Personenzahlen (Publikumsverkehr, ortsunkundige Personen) sinnvoll. Die BGN empfiehlt größeren Hotels, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Maßgebend ist immer die Gefährdungsbeurteilung, mit der die betriebsspezifischen Brandgefahren und damit verbundenen Risiken ermittelt und bewertet werden.
Die Notwendigkeit, ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, ermittelt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (Kapitel 7.4 „Brandschutzbeauftragte“ in ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Auch Sachversicherer oder die zuständige Brandschutzbehörde können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verlangen.