In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert. Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
Die BGN Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN Website durchsucht. Sie können folgende Parameter nutzen, um die Ergebnisse zu erhalten, die Sie sich wünschen:
durch das Voranstellen eines + Zeichens kann die Suche eingegrenzt werden
Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung und hohen Personenzahlen (Publikumsverkehr, ortsunkundige Personen) sinnvoll. Die BGN empfiehlt größeren Hotels, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Maßgebend ist immer die Gefährdungsbeurteilung, mit der die betriebsspezifischen Brandgefahren und damit verbundenen Risiken ermittelt und bewertet werden.
Die Notwendigkeit, ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, ermittelt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (Kapitel 7.4 „Brandschutzbeauftragte“ in ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Auch Sachversicherer oder die zuständige Brandschutzbehörde können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verlangen.