In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Ein Mann lehnt sich mit den Armen auf zwei Feuerlöscher und lächelt in die Kamera.

Branchenwissen

Brandschutzbeauftragte

Mitarbeiter trägt Feuerlöscher in je einer Hand

Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung und hohen Personenzahlen (Publikumsverkehr, ortsunkundige Personen) sinnvoll. Die BGN empfiehlt größeren Hotels, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Maßgebend ist immer die Gefährdungsbeurteilung, mit der die betriebsspezifischen Brandgefahren und damit verbundenen Risiken ermittelt und bewertet werden.

Die Notwendigkeit, ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, ermittelt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (Kapitel 7.4 „Brandschutzbeauftragte“ in ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Auch Sachversicherer oder die zuständige Brandschutzbehörde können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verlangen.

Brandschutzbeauftragte sind speziell für diese Aufgabe ausgebildet und verfügen über ein fundiertes Wissen zum Thema Brandschutz. Die BGN bietet Seminare zur Aus- und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten an.

Brandschutzbeauftragte sind dem Arbeitgeber unmittelbar unterstellt. Sie unterstützen und beraten ihn in allen den Brandschutz betreffenden Fragen. Sie werden zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens – schon bei der Planung – rechtzeitig eingebunden. Mehr Infos dazu enthält die DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten".

Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung Brandschutzbeauftragter  PDF-Datei

 

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche nach der zuständigen Aufsichtsperson (AP)

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

zur AP-Suche

60 Minuten für mehr Sicherheit und Gesundheit

Top informiert durch Impulse beim Online-BGN-Frühstückstreff mit Expertinnen und Experten. 

zu den Themen

Mit dem BGN-Webmagazin AKZENTE

bleiben Sie immer auf dem Laufenden, was Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation betrifft.

jetzt vorbeischauen