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Ein Mann lehnt sich mit den Armen auf zwei Feuerlöscher und lächelt in die Kamera.

Brandschutz

Brandschutzbeauftragte

Mitarbeiter trägt Feuerlöscher in je einer Hand

Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung und hohen Personenzahlen (Publikumsverkehr, ortsunkundige Personen) sinnvoll. Die BGN empfiehlt größeren Hotels, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Maßgebend ist immer die Gefährdungsbeurteilung, mit der die betriebsspezifischen Brandgefahren und damit verbundenen Risiken ermittelt und bewertet werden.

Die Notwendigkeit, ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss, ermittelt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (Kapitel 7.4 „Brandschutzbeauftragte“ in ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Auch Sachversicherer oder die zuständige Brandschutzbehörde können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verlangen.

Brandschutzbeauftragte sind speziell für diese Aufgabe ausgebildet und verfügen über ein fundiertes Wissen zum Thema Brandschutz. Die BGN bietet Seminare zur Aus- und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten an.

Brandschutzbeauftragte sind dem Arbeitgeber unmittelbar unterstellt. Sie unterstützen und beraten ihn in allen den Brandschutz betreffenden Fragen. Sie werden zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens – schon bei der Planung – rechtzeitig eingebunden. Mehr Infos dazu enthält die DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten".

Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung Brandschutzbeauftragter  PDF-Datei

 

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praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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