Betriebliche Ersthelfende brauchen eine Ersthelferausbildung (Erst- oder Grundausbildung) bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle. Regelmäßige Fortbildungen von 9 Unterrichtseinheiten sind in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren notwendig.
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Betriebliche Ersthelfende brauchen eine Ersthelferausbildung (Erst- oder Grundausbildung) bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle. Regelmäßige Fortbildungen von 9 Unterrichtseinheiten sind in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren notwendig.