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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Mehlsilo (Ausschnitt)

Behälter, Silos, enge Räume

Tod im Tank

geöffnetes Mannloch eines Tanks

Ein Azubi bemerkte, dass ein Spachtel in einen Sammeltank für Hefe gefallen war und informierte einen erfahrenen Brauer. Dieser stieg mit einer Leiter in den Tank ein, ohne vorher sicherzustellen, dass keine gefährliche Konzentration von Kohlendioxid im Tank vorhanden ist.
Nachdem der Brauer im Tank bewusstlos zusammensackte, leitete der Azubi die Rettungskette ein. Ein weiterer Brauer brach einen Rettungsversuch mit ungeeigneter Absicherung (Beckengurt und Atemschutzmaske mit einem ungeeigneten Gasfilter) glücklicherweise ab, als er merkte, dass ihm schwindelig wurde.
Der verunfallte Brauer wurde von der Feuerwehr, die atemluftunabhängigem Atemschutz trug, befreit. Er verstarb später im Krankenhaus an einer Kohlendioxidvergiftung.

Nach einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung hätte dieser Unfall insbesondere durch folgende Maßnahmen verhindert werden können:

  • Einstieg nur nach Freigabe mit Erlaubnisschein durch einen vom Betrieb benannten Aufsichtsführenden

  • Freimessen mit einem geeigneten Messgerät und Lüften bis eine ungefährliche Atmosphäre gewährleistet ist

  • Einstieg mit geeigneten Hilfsmitteln, wie z. B. Personenwinde oder Leiter und Höhensicherungsgerät mit Rettungshub der Klasse B, so dass der Einsteigende jederzeit ohne Eigengefährdung vom Sicherungsposten gerettet werden kann

Transportschiff mit Schüttgut aus Rapsschrot

Tödliche Falle Schüttgut – 3 Unfälle

Schüttgüter wie Getreide, Schrote, Grieße und Mehle werden immer wieder zur tödlichen Falle, wie die drei nachfolgenden Silounfälle zeigen.

Unfall 1: Keine Chance – Standfläche wird plötzlich zum Trichter

Der Betrieb lagerte Nassmais im Silo ein. Wenn er zur Verarbeitung aus dem Silo abgezogen wurde, musste er erst über einen Trockner laufen. Es war in dem Betrieb üblich, bereits während des Entnahmevorgangs die verschmutzten Silo-Innenwände zu reinigen. So stieg bei Beginn der Entnahme ein Mitarbeiter in das Silo ein und stellte sich auf das Schüttgut. Von dort aus reinigte er die Wände umlaufend mit einer Maurerkelle. Die kontinuierlich absinkende Schüttgut-Oberfläche diente ihm als „Aufzugsplattform“. Bis sich die vermeintliche Plattform in einen tödlichen Trichter verwandelte – bedingt durch das schnelle Abziehen des Maises. Der Mitarbeiter sank schnell immer tiefer ein und wurde durch das auf seinen Brustkorb drückende Schüttgut erstickt. Ein Kollege hatte noch versucht, den Versinkenden zu befreien, was ihm nicht gelang.

Unfallursachen
Hier wurde alles falsch gemacht:

  • Anwendung eines ungeeigneten Arbeitsverfahrens

  • ungesichertes Betreten des Schüttguts

  • Betreten des Schüttguts, während es abgezogen wird, d. h. wenn eine Hohlraum- und Trichterbildung extrem begünstigt wird

  • keine ständige Überwachung durch einen Aufsichtführenden

  • keine geeignete Vorrichtung zum Einfahren und zur Rettung vorhanden

Das tragische Ende war fast vorprogrammiert.

 

Unfall 2.: Verschüttet – Gefahr des Versinkens war nicht bewusst

In dem Kraftfutterwerk wird mit einem ferngesteuerten Saugrüssel Rapsschrot aus dem Laderaum eines Frachtschiffs entladen. Gegen Ende des Entladevorgangs, wenn der Laderaumboden des Schiffs gut zu sehen ist, kommt ein Kompaktlader zum Einsatz. Damit wird das restliche Schüttgut zusammengeschoben, um dann ebenfalls abgesaugt zu werden.
An einem solchen Entladetag war ein Mitarbeiter über die Ladebordwand des Schiffs geklettert und ungesichert auf das Schüttgut gestiegen. Warum er das tat, ließ sich nicht mehr klären. Er war in einen Schütttrichter gerutscht und verschüttet worden. Keiner hatte das Unglück beobachtet.

Unfallursache(n)
Die wesentliche Unfallursache ist das unerklärliche vorschriftswidrige Verhalten des Mitarbeiters. Unfallbegünstigend kommt hinzu, dass er allein arbeitete. So bestand keine Möglichkeit zur Sicherung oder Rettung. Der Mitarbeiter hatte die Gefährlichkeit des Schüttguts völlig falsch eingeschätzt. Die Gefahr des Versinkens im Schüttgut war ihm wohl nicht bewusst.

 

Unfall 3: Versunken und erstickt – Rettungsgurt bietet keine Sicherheit

In der Mälzerei gab es in einer Zwickelzelle des Malzsilos eine Stauung. Mit einer Siloeinfahreinrichtung fuhr ein Mitarbeiter in das Silo ein: Dort versuchte er die Stauung mit einer Stahlstange zu beseitigen. Vom Sitz der Einfahreinrichtung aus war das sehr mühsam. Deshalb verließ er den Sitz und trat auf das Schüttgut. Er hatte vor dem Einfahren einen Rettungsgurt angelegt, dessen Sicherungsseil der Aufsichtführende und zwei Helfer an der Befahröffnung festhielten. Auf dem Schüttgut stehend brach er plötzlich ein. Den Sicherungsposten gelang es nicht, den Versinkenden aus dem Malz herauszuziehen. Er hatte keine Chance und erstickte.

Unfallursache
Hier war man scheinbar richtig vorgegangen: Man benutzte eine geprüfte Siloeinfahreinrichtung und mehrere Sicherungsposten waren vor Ort. Die maßgebliche Unfallursache war auch hier die Fehleinschätzung der tatsächlichen Risiken. Der Getötete hatte fälschlicherweise darauf vertraut, dass die Malzschüttung tragfähig sein würde. Und er hatte geglaubt, dass seine Kollegen ihn im Fall der Fälle mit Hilfe des Rettungsgurts aus dem Schüttgut herausziehen könnten. Fatale Irrtümer, wie man jetzt weiß.

 

Sprühen mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel Pyrethrum

Gasexplosion im Mehlsilo

In einem Silo zur Lagerung von Roggenmehl kam es zu einer Explosion, bei der der Unternehmer schwer verletzt wurde. Bei dieser Explosion handelte es sich nicht, wie man annehmen könnte, um eine Mehlstaubexplosion, sondern um eine Gasexplosion. Ausgelöst wurde sie u. a. durch ein Insektizid-Spray.

Das 5,6 m3 große Silo war bis auf kleine Reste entleert. Die Anlage war betriebsbereit, aber nicht in Betrieb. Neben dem Silo lagen u. a. zwei leere Sprayflaschen, die ein Nebelpräparat gegen Schädlinge in Räumen enthalten hatten, ein angesengter Handbesen und ein Staubsauger. Es ist also davon auszugehen, dass das Insektizid-Spray in das Silo eingebracht wurde und es anschließend mit Handfeger und Staubsauger gereinigt wurde. Dabei kam es zur Explosion.

Laut Gebrauchsanweisung des Sprays soll der behandelte Raum nach einer dreistündigen Einwirkzeit für ca. eine Stunde gut durchlüftet werden. Von einer guten Durchlüftung ist jedoch bei den vorgefundenen Verhältnissen nicht auszugehen.

Wahrscheinlich war es so: Durch nicht ausreichende Lüftung des Silos nach der Behandlung mit dem Insektizid-Spray befand sich im Silo eine gasexplosionsfähige Atmosphäre. Diese wurde durch Entladungen statischer Elektrizität gezündet. Am wahrscheinlichsten sind hier Büschelentladungen am Staubsauger bzw. Funkenentladungen an der ungeerdeten Person anzunehmen.

Nach einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung hätte dieser Unfall insbesondere durch folgende Maßnahmen verhindert werden können:

  • Gefährdungsbeurteilung anhand des Erlaubnisscheins unter Berücksichtigung des Sicherheitsdatenblatts vom Hersteller

  • Freimessen mit einem geeigneten Messgerät / Lüften bis eine ungefährliche Atmosphäre gewährleistet ist

 

Eine Unfallakte wird in die Hand genommen

Weitere Unfälle

In folgenden Unfallbeispielen auf www.sicheres-befahren.de – dem BG RCI Informationssystem „Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen“ – wird jeweils auf den Unfallhergang, die Unfallursachen und die wesentlichen Maßnahmen zur Unfallvermeidung eingegangen. Die hier dargestellten Unfallsituationen können sich so oder so ähnlich auch in Mitgliedsbetrieben der BGN ereignen.

 

 

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