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Mehlsilo (Ausschnitt)

Branchenwissen

Unfallbeispiele: Behälter, Silos, enge Räume

Unfallbeispiele, die beim Arbeiten im Behälter, in Silos und/oder in engen Räumen passiert sind und warum sie passiert sind, gibt es auf dieser Seite zum Nachlesen. Wichtige Hinweise zur Vermeidung dieser Unfälle und wo mögliche Gefährdungen entstehen können, werden ebenfalls erklärt. 

Tödliche Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid (CO) bei der Lagerung von Holzpellets

Hände greifen in viele Holzpellets.

Mit Holzpellets betriebene Heizungsanlagen finden auch in Mitgliedsunternehmen der BGN mehr und mehr Verbreitung. Sie bergen allerdings ein tödliches Risiko. In BGN-Mitgliedsbetrieben haben sich zwei tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftungen ereignet, als Beschäftigte in Silos bzw. Lagerräume einstiegen, die zur Lagerung der Holzpellets dienen. Offenbar war den Personen die Gefährdung durch CO nicht bewusst. In Lagern für Holzpellets kann es durch folgende Ursachen zu lebensgefährlichen Konzentrationen von CO kommen:

  • CO-Emission aus der Oxidation aus ungesättigten Fettsäuren (bis zu 3.000 ppm in ungelüfteten Lagern)

    • Begünstigt durch hohe Temperaturen (exponentieller Anstieg zw. 20°C und 55°C); hohe Feuchte; große Oberflächen / hohen Staubanteil; Pellets aus Holzarten, die reich an Fetten und Fettsäuren sind (z. B. Kiefernholz), setzen mehr CO frei als Holzarten, die einen geringeren Anteil an Fett und Fettsäuren enthalten (z. B. Fichtenholz); exothermen Ablauf der Autooxidation

  • Rückströmungen von Rauchgasen aus der Feuerung (auch ohne Brandgeruch – bereits mehrere Todesfälle bekannt)

    • Begünstigt durch mangelhafte Anlagenauslegung und/oder mangelhafte Instandhaltung

  • Glimmnest in Pellets – ausgelöst durch Selbstentzündung oder Rückbrand erzeugt kontinuierlich hohe CO-Konzentrationen im Lager. Erst bei größerem Sauerstoffeintrag kommt es zu einem offenen Feuer.

CO ist ein farb-, geruch- und geschmackloses giftiges Gas ohne Reizwirkung. Kommt CO über die Atmung ins Blut, bindet es sich sehr fest an den roten Blutfarbstoff Hämoglobin. Wenn so der Sauerstofftransport des Blutes im Körper stark gehemmt wird, tritt der Tod durch Ersticken ein. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für CO beträgt nach TRGS 900 20 ppm bzw. 23 mg/m3. Dies ist der Wert, der in einer 8-stündigen Schicht im Durchschnitt unterschritten sein muss, um akute oder chronische Schäden zu verhindern. Im Fall von CO darf der AGW in einer 8-stündigen Schicht bis zum Erreichen des Kurzzeitwertes von 60 ppm bzw. 70 mg/m3maximal 4-mal für bis zu 15 Minuten überschritten werden.

Was müssen Sie im Betrieb jetzt tun?

Betriebe, die eine Holzpelletheizung betreiben, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Beschäftigte keinen gefährlichen CO-Konzentrationen ausgesetzt werden. Insbesondere sind Personen betroffen, die mit der Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung der Anlagen betraut sind. Weitere Hinweise und Hintergrundinformationen zur CO-Gefährdung bei der Lagerung von Holzpellets finden sich in der Fachbereich Aktuell FBHL-005 „Kohlenmonoxid bei Transport und Lagerung von Holzpellets im gewerblichen Gebrauch“

Wenn die notwendige Qualifikation und Ausrüstung zum fachkundigen Freimessen bzw. sicheren Retten im Betrieb fehlt, ist es empfehlenswert, solche Arbeiten an eine fachkundige Fremdfirma zu vergeben. Dabei ist die Fremdfirma insbesondere auf die Gefahren durch Kohlenmonoxid hinzuweisen. Weitere Infos zur Abstimmung mit Fremdfirmen sind in der ASI 0.06 beschrieben.

Tod im Tank

geöffnetes Mannloch eines Tanks

Ein Azubi bemerkte, dass ein Spachtel in einen Sammeltank für Hefe gefallen war und informierte einen Brauer. Dieser stieg mit einer Leiter in den Tank ein, ohne vorher sicherzustellen, dass keine gefährliche Konzentration von Kohlendioxid im Tank vorhanden ist.
Nachdem der Brauer im Tank bewusstlos zusammensackte, leitete der Azubi die Rettungskette ein. Ein weiterer Brauer brach einen Rettungsversuch mit ungeeigneter Absicherung (Beckengurt und Atemschutzmaske mit einem Gasfilter) ab, als er merkte, dass ihm schwindelig wurde.
Der verunfallte Brauer wurde von der Feuerwehr, die atemluftunabhängigem Atemschutz trug, befreit. Er verstarb später im Krankenhaus an einer Kohlendioxidvergiftung.

Diese Maßnahmen hätten den Unfall verhindern können:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

  • Einstieg nur nach Freigabe mit Erlaubnisschein durch einen vom Betrieb benannten Aufsichtsführenden

  • Freimessen mit einem geeigneten Messgerät und Lüften bis eine ungefährliche Atmosphäre gewährleistet ist

  • Einstieg mit geeigneten Hilfsmitteln, wie z. B. Personenwinde oder Leiter und Höhensicherungsgerät mit Rettungshub der Klasse B, so dass der Einsteigende jederzeit ohne Eigengefährdung vom Sicherungsposten gerettet werden kann

Tödliche Falle Schüttgut: Zwei Unfallbeispiele

Titelbild ASI Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben und Mischfutterbetrieben verbessern

Schüttgüter wie Getreide, Schrote, Grieße und Mehle werden immer wieder zur tödlichen Falle, wie die drei nachfolgenden Silounfälle zeigen.

Unfallbeispiel 1: Standfläche wird plötzlich zum Trichter

Ein Betrieb lagerte Nassmais im Silo ein. Wenn der Mais zur Verarbeitung aus dem Silo abgezogen wurde, musste er erst über einen Trockner laufen. Es war in dem Betrieb üblich, bereits während des Entnahmevorgangs die verschmutzten Silo-Innenwände zu reinigen. So stieg bei Beginn der Entnahme ein Mitarbeiter in das Silo ein und stellte sich auf das Schüttgut. Von dort aus reinigte er die Wände umlaufend mit einer Maurerkelle. Die kontinuierlich absinkende Schüttgut-Oberfläche diente ihm als „Aufzugsplattform“. Bis sich die vermeintliche Plattform in einen tödlichen Trichter verwandelte – bedingt durch das schnelle Abziehen des Maises. Der Mitarbeiter sank schnell immer tiefer ein und wurde durch das auf seinen Brustkorb drückende Schüttgut erstickt. Ein Kollege hatte noch versucht, den Versinkenden zu befreien, was ihm nicht gelang.

Unfallursachen

  • Mangelhafte Gefährdungsbeurteilung – Anwendung eines ungeeigneten Arbeitsverfahrens

  • Ungesichertes Betreten des Schüttguts (ohne z.B. Silohose an Siloeinfahreinrichtung), während es abgezogen wird, d.h. wenn eine Hohlraum- und Trichterbildung extrem begünstigt wird

  • Keine geeignete Vorrichtung zum Einfahren und zur Rettung vorhanden

Unfallbeispiel 2: Versunken und erstickt – Rettungsgurt bietet keine Sicherheit

In einer Mälzerei gab es in einer Zwickelzelle des Malzsilos eine Stauung. Mit einer Siloeinfahreinrichtung fuhr ein Mitarbeiter in das Silo ein: Dort versuchte er die Stauung mit einer Stahlstange zu beseitigen. Vom Sitz der Einfahreinrichtung aus war das sehr mühsam. Deshalb verließ er den Sitz und trat auf das Schüttgut. Er hatte vor dem Einfahren einen Rettungsgurt angelegt, dessen Sicherungsseil der Aufsichtführende und zwei Helfer an der Befahröffnung festhielten. Auf dem Schüttgut stehend brach er plötzlich ein. Den Sicherungsposten gelang es nicht, den Versinkenden aus dem Malz herauszuziehen. Er erstickte.

Unfallursachen

  • Mangelhafte Gefährdungsbeurteilung – Anwendung eines ungeeigneten Arbeitsverfahrens

  • Mangelhaft abgesichertes Betreten des Schüttguts (ohne z.B. Silohose an Siloeinfahreinrichtung) – Einfache Seile und auch die Verwendung von PSA gegen Absturz (z.B. Höhensicherungsgeräte) Rettungsgurte und PSA gegen Absturz sind hier nicht ausreichend.

Gasexplosion im Mehlsilo

Sprühen mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel Pyrethrum

In einem Silo zur Lagerung von Roggenmehl kam es zu einer Explosion, bei der der Unternehmer schwer verletzt wurde. Bei dieser Explosion handelte es sich um eine Gasexplosion. Ausgelöst wurde sie u. a. durch ein Insektizid-Spray.

Das 5,6 m3 große Silo war bis auf kleine Reste entleert. Die Anlage war betriebsbereit, aber nicht in Betrieb. Neben dem Silo lagen u. a. zwei leere Sprayflaschen, die ein Nebelpräparat gegen Schädlinge in Räumen enthalten hatten, ein angesengter Handbesen und ein Staubsauger. Es ist also davon auszugehen, dass das Insektizid-Spray in das Silo eingebracht wurde und es anschließend mit Handfeger und Staubsauger gereinigt wurde. Dabei kam es zur Explosion.

Laut Gebrauchsanweisung des Sprays soll der behandelte Raum nach einer dreistündigen Einwirkzeit für ca. eine Stunde gut durchlüftet werden.

Unfallursachen

Durch nicht ausreichende Lüftung des Silos nach der Behandlung mit dem Insektizid-Spray befand sich im Silo eine gasexplosionsfähige Atmosphäre. Diese wurde durch Entladungen statischer Elektrizität gezündet. Am wahrscheinlichsten sind hier Büschelentladungen am Staubsauger bzw. Funkenentladungen an der ungeerdeten Person anzunehmen.

Nach einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung hätte dieser Unfall insbesondere durch folgende Maßnahmen verhindert werden können:

  • Gefährdungsbeurteilung anhand des Erlaubnisscheins unter Berücksichtigung des Sicherheitsdatenblatts vom Hersteller

  • Freimessen mit einem geeigneten Messgerät / Lüften bis eine ungefährliche Atmosphäre gewährleistet ist

Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen – aus weiteren Unfallbeispielen lernen

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