In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Ein junger Bäcker öffnet einen Erste-Hilfe-Kasten

Erste Hilfe bei Augenverätzungen

Ein Notfall, bei dem keine Zeit verloren werden darf

Augendusche

Eine Augenverätzung durch Säuren, Laugen bzw. laugen- oder säurehaltige Chemikalien ist der dringendste Augennotfall. Als Akutmaßnahme muss das verletzte Auge so schnell wie möglich und intensiv mit Wasser gespült werden. Wasser wird als das Mittel der ersten Wahl empfohlen. Die Schnelligkeit der intensiven Augenspülung entscheidet häufig über die Prognose des Augenlichts.

So stellen Sie eine funktionierende Erste Hilfe sicher:

Ermitteln Sie die notwendigen betrieblichen Maßnahmen zur Organisation der Ersten Hilfe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und setzen Sie diese sorgfältig um. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit den verwendeten Gefahrstoffen

  • Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zur Tragepflicht von PSA, insbesondere zu chemikalienbeständigen Schutzbrillen bzw. Gesichtsschutz

  • Regelmäßige Wartung fest installierter Augennotduschen und regelmäßiges Training der Anwendung im Notfall

  • In der Regel ist Wasser die Augenspülflüssigkeit der ersten Wahl, gegebenenfalls Betriebsarzt hinzuziehen

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Augenverätzung durch einen Ersthelfer oder eine unterwiesene Person:

  • Der sofortige, sekundenschnelle Beginn einer effektiven Augenspülung durch den Betroffenen selbst oder den Ersthelfer ist entscheidend für die Prognose.

  • Dabei ist unbedingt auf den Schutz des gesunden Auges unbedingt zu achten: z.B. den Kopf des Verletzten auf die betroffene Seite kippen, damit keine kontaminierte Augenspülflüssigkeit ins gesunde Auge fließen kann.

  • Die intensive Augenspülung ist mindestens 10 bis 15 Minuten kontinuierlich fortzusetzen. Der Verletzte soll während des Spülens ständig die Blickrichtung wechseln. Bei Augenlidkrampf kann ein zweiter Helfer zum Auseinanderhalten der Augenlider notwendig sein.

  • Ersthelfer müssen an Eigenschutz denken, z. B. geeignete Handschuhe, Schutzbrille tragen.

  • Sollte keine fest installierte Augendusche vorhanden sein, beachten Sie bitte die jeweilige Gebrauchsanleitung.

  • Jede Augenverätzung muss nach der Augenspülung möglichst schnell einem Augenarzt vorgestellt werden. Dies gilt auch für vermeintliche Minimalexpositionen.

  • Bei Transport zum Augenarzt bitte Sicherheitsdatenblatt mitgeben.

GUT ZU WISSEN
Der Zeitpunkt der einsetzenden intensiven Augenspülung nach Verätzung hat einen entscheidenden Einfluss auf den späteren Heilungsverlauf hat.
Generell gilt: Eine Augenverätzung ist ein Notfall, bei dem keine Zeit verloren werden darf.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Neues Webmagazin

Die BGN-Printmagazine "Akzente" und "Report" gibt es jetzt als digitales Webmagazin "AKZENTE". Damit bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Jetzt vorbeischauen
Best Practices und Tipps

Podcast über gelebte Sicherheitskultur

Wie kann man Arbeitssicherheit angehen? Worauf kommt es an? Darum geht es in dieser Podcastfolge. 

Jetzt reinhören