In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Zwei Männer stehen in einer Fabrikhalle und schauen auf ein Klemmbrett.

Branchenwissen

Gefährdungsbeurteilung

Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d. h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung sind § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 sowie § 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ .

Mit der Gefährdungsbeurteilung können Betriebe frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen ermitteln und Verbesserungsmaßnahmen durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein ideales Instrument, um die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten der Beschäftigten zu schaffen und alle Betriebsabläufe systematisch zu verbessern.

 

Alles zum Thema in Wissen kompakt: Gefährdungsbeurteilung

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche nach der zuständigen Aufsichtsperson (AP)

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

zur AP-Suche

60 Minuten für mehr Sicherheit und Gesundheit

Top informiert durch Impulse beim Online-BGN-Frühstückstreff mit Expertinnen und Experten. 

zu den Themen

Mit dem BGN-Webmagazin AKZENTE

bleiben Sie immer auf dem Laufenden, was Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation betrifft.

jetzt vorbeischauen

VISION ZERO

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Baustein der BGN-Strategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten.“. Sechs Bausteine ermöglichen es, dass Ihr Betrieb dieser Vision ein entscheidendes Stück näherkommt.

weiterlesen