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Getränkeschankanlage in Gaststätte

Branchenwissen

Gefährdungsbeurteilung von Getränkeschankanlagen

Auch für Getränkeschankanlagen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Konkret: Er muss die mit der Arbeit an diesen Anlagen verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen. Anschließend muss er Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der festgestellten Gefährdungen festlegen und umsetzen. Dazu ist er laut § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet.

Zu den festgelegten Maßnahmen gehören auch die notwendigen und geeigneten Schutzmaßnahmen an den Arbeitsmitteln, hier also an den Komponenten der Getränkeschankanlage (§ 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung).

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung inklusive der festgelegten Maßnahmen muss dokumentiert werden. Die Form der Dokumentation ist nicht festgeschrieben.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss immer dann angepasst und aktualisiert werden, wenn sich aufgrund von Veränderungen im beurteilten Bereich eine andere bzw. weitere Gefährdung ergibt.

Gefährdungen bei Getränkeschankanlagen

Potenzielle Gefährdungen mit hohem Gesundheitsrisiko an einer Getränkeschankanlage sind:

  • Erstickungsgefahr durch unkontrolliert austretende Schankgase
  • Gefahrenpotential druckführender Bauteile
  • Haut- oder Augenverletzungen durch reizende oder ätzende Reinigungs- und Desinfektionsmittel (bei entsprechendem Einsatz)
  • fehlende oder nicht ausreichend durchgeführte Unterweisungen der Beschäftigten im Umgang mit der Getränkeschankanlage, z. B. Wechsel der Druckgasflaschen und Getränkebehälter, Verhalten bei Gasalarm
  • fehlende Überprüfungen der gesamten Anlage auf Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile, z. B. Sicherheitsventil am Druckminderer, technische Maßnahmen zum Personenschutz

Weiterführende Informationen

Themenseite Getränkeschankanlagen – Gaswarnanlage für Kohlendioxid

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