- Jeder Benutzer erhält eigene Schutzhandschuhe. 
- Schutzhandschuhe müssen eine CE-Kennzeichnung tragen. 
- Der Schutzhandschuh muss in Größe und Form dem Benutzer passen. Das erhöht die Trageakzeptanz und verringert die Unfallgefahr. Handschuhschablone zur Bestimmung der Handschuhgröße; Mitgliedsbetriebe können sie im BGN-Medienshop anfordern. 
- Schutzhandschuhe nur so kurz wie möglich tragen – und nur während der hautgefährdenden Tätigkeit. 
- Schutzhandschuhe rechtzeitig wechseln, um Nässebildung auf der Haut zu minimieren. Das gilt auch für Baumwollunterziehhandschuhe. 
- Defekte Schutzhandschuhe nicht mehr verwenden. 
- Mehrfach verwendbare Schutzhandschuhe vor dem Ausziehen gegebenenfalls unter fließendem Wasser reinigen und zum Trocknen aufhängen. 
- Einmalschutzhandschuhe nicht wieder verwenden. 
- Schutzhandschuhe nur über saubere,trockene Hände anziehen. 
TIPP: Setzen Sie bei der Unterweisung der Beschäftigten Kurzfilme zur Verwendung von Schutzhandschuhen des DGUV Sachgebiets Schutzkleidung im DGUV Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" ein.
