Sie können sich an Ihre zuständige Aufsichtsperson der BGN (Suche Aufsichtsperson der BGN) oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden. Oder Sie richten Ihre Anfrage per Mail an laermschutz@bgn.de
Mitarbeiter können Gebäudeschwingungen ausgesetzt sein, wenn z. B. Pressen, Stanzen oder andere Maschinen Schwingungen über den Boden oder Wände übertragen (sogenannter Körperschall). Die in § 9 der LärmVibrationsArbSchV genannten Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für Ganzkörper-Vibrationen werden bei Gebäudeschwingungen bei weitem nicht erreicht. Deshalb werden Gebäudeschwingungen hinsichtlich ihrer Messungen, Messwerte und gesundheitlichen Auswirkungen in der VDI 2057-3 „Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen in Gebäuden“ behandelt.
Dort werden Anhaltswerte in Abhängigkeit unterschiedlicher Anforderungen, u. a. für Arbeitsplätze oder auch Ruheräume, aufgeführt. Aufgrund ihrer Höhe von < 0,1 m/s2 können sie keine gesundheitlichen Beschwerden wie z. B. beim Fahren von Gabelstaplern oder LKW hervorrufen. Im Einzelfall kann jedoch die Wahrnehmung bzw. die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden, was zu einer erhöhten Unfallgefahr führen kann.
Gebäudeschwingungen können reduziert werden, wenn schwingende Maschinen möglichst schwingungsarm aufgestellt werden. Starre Ankopplungen sind zu vermeiden. Geeignete Schwingungsdämpfer sind je nach Gewicht (= dynamische Last) und ausgestrahltem Frequenzspektrum der Maschine auszuwählen (gegebenenfalls. Hersteller anfragen).