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Mensch fällt von der Leiter beim Arbeiten in einem Lagerraum

Branchenwissen

Beispiele für Leiterunfälle

Leitern und Absturzprävention | Wissen kompakt

Auf dieser Themenseite sind drei Beispiele für Leiterunfälle zu lesen. Durch geeignete Schutzmaßnahmen können Unfälle wie diese vermieden werden. 

Tödlicher Leiterunfall beim Löschen von Getreide: Sturz in Schiffsladeraum

Beim Entladen von Getreide aus einem Frachtschiff kam ein Mitarbeiter eines Getreide verarbeitenden Betriebs ums Leben. Er war von einer Anlegeleiter gestürzt und knapp vier Meter tief auf den Stahlboden des Schiffsladeraums gefallen.

Der Unfall ereignete sich, nachdem die Löscharbeiten abgeschlossen waren. Der Mitarbeiter hielt sich noch alleine im Laderaum auf und wollte über die Leiter wieder hoch ans Ufer steigen. Beim Aufstieg hatte er wahrscheinlich das Gleichgewicht verloren und war rückwärts in die Tiefe gestürzt. Absturzursache könnten falsches Schuhwerk sowie Unachtsamkeit beim Aufstieg gewesen sein.

Der Betrieb nahm den Unfall zum Anlass, den gesamten Arbeitsprozess beim Löschen von Fracht neu zu organisieren: Das Entladepersonal ist verpflichtet, Sicherheitsschuhe, Kopfschutz und gegebenenfalls Schwimmwesten oder auch Anseilschutz zu tragen.

Bisher hatten die Mitarbeiter immer eine bordeigene Anlegeleiter zum Einstieg in das Frachtschiff benutzt. Jetzt werden bei jedem Entladen nur noch geprüfte Leitern verwendet – in der Regel betriebseigene. So ist sichergestellt, dass eine funktionsgerechte, vorschriftsmäßige Leiter eingesetzt wird, die weit genug über die Ausstiegsstelle hinausragt. Zudem werden die Holme beidseitig mit Bändern festgezurrt.

 

In einem BGN-Mitgliedsbetrieb stürzte ein Mitarbeiter aus etwa zwei Metern von einer Stehleiter und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Die Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten hatte man nicht durchgeführt. Sie hätte die Risiken des Leitereinsatzes aufgezeigt und ein Fahrgerüst verlangt.

Zwei Mitarbeiter reinigten jeweils von einer Stehleiter aus eine geflieste Wand in der Produktion. Als Stefan G.* nach einiger Zeit von seiner Leiter aus hinüber zu seinem Kollegen Paul S.* schaute, sah er, wie dessen Stehleiter kippte. Paul S. stürzte ab und blieb reglos am Boden liegen. Noch am selben Tag starb er im Krankenhaus infolge schwerer Kopfverletzungen. [ * Namen geändert ]

Keine Leiterarbeiten ohne Gefährdungsbeurteilung

Was die Stehleiter zum Kippen brachte, hatte Stefan G. nicht gesehen. Bei der Unfalluntersuchung wurden auch die Arbeitsbedingungen dieser Reinigungsarbeiten untersucht und im Hinblick auf den Einsatz der Stehleitern bewertet. Es wurde quasi die versäumte Gefährdungsbeurteilung für diese Arbeitsaufgabe nachgeholt. Ihre Ergebnisse lassen auf mögliche Ursachen des Kippens schließen.

Grundsätzlich gilt: Stehleitern dürfen wegen des erhöhten Unfallrisikos nur dann als hoch gelegener Arbeitsplatz benutzt werden, wenn damit eine geringe Gefährdung verbunden ist und die Arbeitsdauer gering ist. Ob eine Stehleiter als Arbeitsplatz benutzt werden darf oder ob man auf andere, sicherere Hilfsmittel zurückgreifen muss, klärt die Gefährdungsbeurteilung. Im konkreten Fall hätte sie die Schwachstellen und Mängel rechtzeitig aufgedeckt.

Zu lange Arbeitsdauer, zu kurze Leiter, beengter Raum

Beispielhafte, konkrete Beurteilungshilfen, ob eine Leiter eingesetzt werden darf, enthält die DGUV Information 208-16. Die Gefährdungsbeurteilung im Nachhinein ergab:

  • Die Arbeitsdauer beträgt fast vier Stunden.
    Viermal im Jahr werden in dem Unternehmen Reinigungsarbeiten an den Produktionswänden durchgeführt. Die Arbeiten dauern gewöhnlich dreieinhalb bis vier Stunden. Der Vorgesetzte, der die beiden Mitarbeiter mit den Reinigungsarbeiten beauftragt hatte, war jedoch von einer Arbeitsdauer von anderthalb bis zwei Stunden ausgegangen. Diese Zeitspanne gilt noch als geringe Arbeitsdauer – Arbeiten von einer Stehleiter aus sind erlaubt. Tatsächlich aber erforderte der Arbeitsumfang wesentlich mehr Zeit, was den Stehleitereinsatz von vorneherein ausgeschlossen hätte.

  • Die Arbeitshöhe erstreckt sich bis in eine Höhe von 3,85 m.
    Auch bei einer Arbeitsdauer unter zwei Stunden hätten die eingesetzten Stehleitern nicht verwendet werden dürfen. Sie waren zu kurz. Folgende Rechnung gibt Aufschluss: Die maximal erlaubte Standhöhe beträgt bei der hier verwendeten Stehleiter 1,87 m (= Höhe der drittletzten Stufe). Die Reichhöhe, die man mit der Hand noch erreichen kann, liegt 2 m über der Standhöhe – in diesem Fall also bei 3,87 m. Die tatsächliche Arbeitshöhe liegt etwa 0,25 bis 0,5 m unter der Reichhöhe – in diesem Fall also bei 3,37 m, maximal bei 3,60 m. Für eine Arbeitshöhe von 3,85 m war die Leiter zu kurz. Möglicherweise war paul s. über die drittletzte Stufe hinaus gestiegen und hatte das Gleichgewicht verloren.

  • Beengte Raumverhältnisse mit schwer zu erreichenden Wandbereichen ermöglichen nicht überall sicheren Stand und sichere Begehbarkeit der Stehleiter.
    Parallel zur Wand verläuft im Abstand von ca. 0,4 m ein Lüftungskanal. Sein Abstand zur Decke beträgt ca. 0,5 m. Er versperrt den freien Zugang zum Wandabschnitt oberhalb des Lüftungskanals, der somit schwer zu reinigen ist. Mit dem zur Verfügung gestellten Teleskopschrubber kommt man an die Flächen hinter und oberhalb des Lüftungskanals nicht heran.
    Auch über eine Stehleiter ist dieser Wandabschnitt schwer zu erreichen. Dazu nämlich muss man die Leiter parallel zur Wand aufstellen, zwischen Wand und Lüftungskanal hochsteigen und dann den Körper seitlich zur Wand hin drehen und gegebenenfalls leicht vorneigen. Bei dieser Aktion ist die Standsicherheit der Leiter aufgrund der instabileren Arbeitsrichtung und Schwerpunktverlagerung des Körpers stark eingeschränkt. Auch das kann das Kippen der Leiter mit verursacht haben.

Beurteilungshilfen für den Leitereinsatz enthält die DGUV Information 208-16 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. 

Gefährdungsbeurteilung ergibt: Fahrgerüst einsetzen

Das Ergebnis der Beurteilung dieser Arbeitsbedingungen lautet ganz klar: Eine Stehleiter ist für diese Reinigungsarbeiten nicht geeignet. Und auch die zur Verfügung gestellten Teleskopschrubber eignen sich nicht zur Reinigung der gesamten Wandfläche.

Ein geeignetes Hilfsmittel für diese Reinigungsarbeiten ist ein fahrbares Kleingerüst. Von ihm aus können alle Wandbereiche, auch die räumlich beengten Abschnitte, problem- und gefahrlos gereinigt werden. Ein solches Fahrgerüst lässt sich schnell montieren. Die Arbeitsplattform bietet einen sicheren Standplatz, das umlaufendes Geländer schützt vor Absturz. Außerdem muss ein Fahrgerüst nicht so oft verschoben werden wie eine Leiter, weil man einen größeren Aktionsradius hat.

Tritt rutscht auf nassem Boden weg: Absturz beim Reinigen hoch gelegener Anlagenteile

Das Reinigen eines hoch gelegenen Transportbands mit einem Hochdruckreiniger wurde für einen Brauereimitarbeiter zur rutschigen Angelegenheit mit schmerzhaften Folgen. Der Tritt, von dem aus er mit der Reinigungslanze hantierte, rutschte auf dem nassen Boden seitlich weg. Er fiel herunter und zog sich eine Risswunde und Prellung am Ellenbogen zu.

Für den seltenen Zugang zu hoch gelegenen Anlagenteilen sollten z. B. fahrbare Podestleitern eingesetzt werden. In engen Bereichen eignen sich stabile Tritte mit rutschhemmenden Füßen, z. B. mit Gummikappen.

Grundsätzlich sollten wegen der Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr Feuchtigkeitsansammlungen auf dem Boden regelmäßig beseitigt werden. Wo sich Feuchtigkeitsansammlungen nicht vermeiden lassen, z. B. durch Bandschmiermittel oder im Bereich der Flaschenwaschmaschine, müssen Abläufe vorhanden sein, über die die Flüssigkeiten abgeführt werden.

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Mehr zum sicheren Umgang mit Leitern gibt es im BGN-Webmagazin-Artikel „Stufe für Stufe" zum Nachlesen.

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