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Branchenwissen

Kennzeichnung von Maschinen

MIT GEPRÜFTEN MASCHINEN AUF NUMMER SICHER

Wer eine Maschine bedient, muss sich darauf verlassen können, dass sie sicher ist. Zu empfehlen sind sogenannte „geprüfte Maschinen“. Man erkennt sie daran, dass sie außer dem CE-­Zeichen noch ein weiteres Zeichen haben: ein GS-Zeichen oder ein DGUV­-Test­-Zeichen (Vorgänger = BG­-PrüfZert-­Zeichen) oder ein Euro-Test-Zeichen. Diese Zeichen bescheinigen zusammen mit einem Zertifikat, dass die Maschine eine freiwillige Baumusterprüfung bei einer unabhängigen Stelle – wie z. B. der Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung bei der BGN – bestanden hat.

Baumusterprüfungen werden von Maschinenherstellern in Eigeninitiative in Auftrag gegeben, bevor sie eine Maschine in Verkehr bringen. Bei den Baumusterprüfungen werden immer wieder unentdeckte Sicherheitsmängel festgestellt, die dann noch rechtzeitig behoben werden können.

Untersuchungen haben gezeigt: Ein geprüftes technisches Erzeugnis hat ein 13-mal niedrigeres sicherheitstechnisches Risiko als ein ungeprüftes. Und: Mehr als drei Viertel der ungeprüften technischen Arbeitsmittel weisen schwere und mittelschwere Mängel auf. Die BGN vergibt Prämienpunkte an Unternehmen, bei denen mehr als die Hälfte aller Maschinen ein GS­-Zeichen, ein DGUV-­Test­-Zeichen, ein Euro­-Test-­Zeichen oder ein BG-­PrüfZert­-Zeichen haben. Tipp: Manche Hersteller haben trotz erworbenem Zertifikat kein Prüfzeichen angebracht. Es lohnt sich manchmal, beim Hersteller nachzufragen.

Information von DGUV Test zum Thema Maschinenkennzeichnung

 

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