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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Schausteller im Gespräch mit Sicherheitsfachkraft

Unterweisung

Welche Inhalte müssen unterwiesen werden?

Unterweisungen beziehen sich nicht nur auf den Umgang mit Arbeitsmitteln wie z. B. Maschinen. Unterweisungen müssen alle Gefährdungen abdecken, die im Betrieb oder bei Ausübung einer Tätigkeit auftreten können.

Zu den tätigkeitsspezifischen Themen gehören z. B.:

Darüber hinaus gibt es allgemeine Unterweisungsthemen, die nicht vergessen werden dürfen. Diese Themen sind für alle Beschäftigten wichtig. Hierzu gehören u. a.:

  • Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste-Hilfe-Material, Ersthelfer, Unfallmeldung, Dokumentation

  • Brandschutz: Entstehung von Bränden, Verhalten im Brandfall, Brandmelder, Löscheinrichtungen, Fluchtwege, Brandmeldung

  • Persönliche Schutzausrüstung: Benutzung, Reinigung, Lagerung

  • Ordnung und Sauberkeit: Entstehung von Schmutz, Schmutzvermeidung, Organisation der Schmutzbeseitigung, Reinigungsmethoden

  • Betriebsfahrten: Sicherheitsüberprüfungen, Schutzmaßnahmen, sicheres und gesundes Fahren

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen: Sauberkeit, Stolperstellen, Benutzung von Treppen, richtige Schuhe

  • Hygiene und Selbstschutz: Hintergründe, persönliche Hygiene, Selbstschutzverhalten, betriebliche Hygieneregeln

  • Rückengerechtes Arbeiten: Typische betriebliche Situationen, Nutzung von Hebe- und Tragehilfen, Richtiges Trageverhalten, persönlicher Ausgleich

  • Sicherheitskennzeichnung: Vorkommen im Betrieb, Bedeutung, richtiges Verhalten

  • Suchtmittel am Arbeitsplatz: Hintergründe, Auswirkungen auf die Tätigkeit, betriebliches Vorgehen, persönliches Verhalten

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