Alle, die Tätigkeiten ausführen - Unterweisungen müssen arbeitsplatzbezogen sein. Für eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung kommen also alle in Frage, die an einem solchen Arbeitsplatz arbeiten. Auch Springer, die kurzfristig Tätigkeiten dort übernehmen, oder wenn Tätigkeiten ausgeweitet werden, müssen in die arbeitsplatzbezogenen Informationen bei der Einweisung sowie bei der regelmäßigen Unterweisung einbezogen werden. Beschäftigte an Arbeitsplätzen, die nebeneinander liegen und sich gegenseitig beeinflussen, sollten ebenfalls gegenseitig über Gefährdungen informiert werden.
Unternehmer und Unternehmerinnen, Führungskräfte, Sachkundige - Der Arbeitgeber muss für eine ausreichende Unterweisung der Beschäftigten sorgen. Er ist für die richtige Durchführung tätigkeitsbezogener Unterweisungen verantwortlich. Diese Verantwortung kann er - möglichst schriftlich - an seine Führungskräfte oder fachkundige Personen übertragen. Auch externe Dienstleister können Unterweisungen durchführen. Bei Unterweisungen zu Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen müssen sie die Sachkunde dafür besitzen. Ebenfalls muss sichergestellt sein, dass die Führungskräfte die Inhalte und Regeln an den einzelnen Arbeitsplätzen aufgreifen und kontrollieren.
Das wichtigste Thema zuerst - Die Inhalte und Anlässe sollten systematisch gesammelt werden. Steht die Unterweisung dann an, kann aus der Sammlung das Thema gewählt werden, das aktuell am wichtigsten ist.
Wenn alle noch aufnahmefähig sind - Am Ende einer Schicht, wenn die Beschäftigten schon gedanklich auf dem Heimweg sind, ist eine Unterweisung wenig sinnvoll.
Möglichst vor Ort am Arbeitsplatz - Hier lassen sich am besten das konkrete Verhalten und Probleme bei der Arbeit besprechen. Ist es dort zu laut oder gibt es andere Gründe für einen anderen Ort, dann kann Anschauungsmaterial wie Fotos, die Bedingungen am Arbeitsplatz abbilden. Denkbar ist auch, zunächst die allgemeinen Gefährdungen und Lösungsmöglichkeiten an einem ruhigen Ort zu besprechen und danach die konkreten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen nochmals vor Ort zu zeigen und auszuprobieren.
bis 10 Minuten - Zu viele Informationen überfordern die Zuhörer. Die Aufmerksamkeit lässt schon nach 5 bis 10 Minuten nach. Mehrere Kurzunterweisungen sind effektiver als ein einstündiger Vortrag. Die Dauer hängt auch davon ab, wie stark sich die Beschäftigten beteiligen (mitdiskutieren, Erfahrungen austauschen oder etwas Praktisches ausprobieren). Aktive Mitarbeit erhöht und verlängert die Aufmerksamkeit. Tipp: Besprechen Sie ein Thema ausführlich und legen Sie gemeinsam konkrete Verhaltensziele fest. Das ist effektiver, als viele unterschiedliche Themen hintereinander abzuarbeiten.
Kleine Gruppen - Ist die Gruppe zu groß, dann ist der Austausch gering. Nur wenige können ihre Ideen einbringen. Mit steigender Personenzahl nimmt die Dauer der Unterweisung zu, wenn sie aktiv gestaltet wird.
Denken Sie daran, jede Unterweisung zu dokumentieren.
Und vergessen Sie nicht, die Umsetzung der besprochenen Themen im Alltag zu kontrollieren. Werden die Regeln nicht eingehalten, ist eine erneute Unterweisung angezeigt. Oder Sie nutzen das Einzelgespräch, um nochmals auf die Bedeutung der Regeln und Probleme bei der Umsetzung einzugehen.
TIPP: Hilfreich bei der Planung einer Unterweisung ist z. B. die Planungshilfe: Unterweisung.
Überprüfen Sie mit der Checkliste Qualitätscheck Arbeitsschutzunterweisungen, wie gut Sie in Sachen Unterweisung aufgestellt sind.