In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Fünf Mitarbeitende mit Warnwesten stehen für eine Besprechung im Kreis.

Branchenwissen

Unterweisung

Die Wiederholungsunterweisung

Unterweisung in Fleischereibetrieb

Sicherheitsregeln gehen im Alltag oftmals verloren, wenn sie nicht zur Selbstverständlichkeit geworden sind. Daher müssen bestimmte Themen regelmäßig an- bzw. besprochen werden. Dies fordert auch der Gesetzgeber.

Wiederholungsunterweisungen sollten bei bestimmten wichtigen Themen oder auch gefährlichen Tätigkeiten regelmäßig durchgeführt werden. Andererseits können Anlässe wie Unfälle, Beinaheunfälle, Fehler und Unsicherheiten der Beschäftigten der Grund sein, sich mit den Mitarbeitern über diese Anlässe zu besprechen.

Bei Wiederholungsunterweisung müssen die Erfahrungen und Schwierigkeiten der Beschäftigten bei der Ausführung der Tätigkeit im Vordergrund stehen. Das gemeinsame Gespräch über die Tätigkeit, Gefährdungen, Probleme und die gemeinsame Suche nach Verbesserungen bestimmen die Inhalte der Unterweisung. Um die Erfahrungen und Ideen der Mitarbeiter stärker einzubinden eignen sich für Wiederholungsunterweisungen folgende Methoden:

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche nach der zuständigen Aufsichtsperson (AP)

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

zur AP-Suche

60 Minuten für mehr Sicherheit und Gesundheit

Top informiert durch Impulse beim Online-BGN-Frühstückstreff mit Expertinnen und Experten. 

zu den Themen

Mit dem BGN-Webmagazin AKZENTE

bleiben Sie immer auf dem Laufenden, was Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation betrifft.

jetzt vorbeischauen