Aufschnittschneidemaschinen mit kraftbetriebenen Rundmessern mit einem Durchmesser von mehr als 150 mm gibt es in den Ausführungsformen Horizontalschneider und Schwerkraftschneider. Da die Bedienperson immer im Gefahrenbereich des Messers arbeitet, müssen gerätespezifische Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sein.
Schnittverletzungen verhindern
Beim Arbeiten mit der Aufschnittschneidemaschine besteht die Gefahr für Schnittverletzungen. Sie können vor allem am laufenden Messer sowie beim Ein- und Ausbau des Messers entstehen.
Maßnahmen
Mit diesen Maßnahmen können Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor dieser Gefährdung schützen:
- Der Zugriff der Hände zum Gefahrenbereich des Messers ist verhindert bzw. je nach Produktzuführung zumindest erschwert, wenn die Aufschnittschneidemaschine folgende Sicherheitseinrichtungen aufweist und Schutzmaßnahmen beachtet sind, insbesondere:
- Messerschutz bzw. Messerschutzring (nicht abnehmbar),
- Schnittstärkenplatte (Anschlagplatte),
- Schieberschutz (Schutzplatte),
- Produkthalter oder Schieber (nicht abnehmbar, im Abstandsbereich kleiner 60 mm vom Rundmesser darf er nicht mehr hochzuklappen sein),
- Fingerschutz (Schlittenrückwand),
- Daumenschutz und
Abdeckung des Messers von oben.
- Wenn der Produkthalter nicht den gesamten Messerdurchmesser abdeckt, deckt eine Schutzplatte oder dergleichen das gesamte Messer ab.
- Ist der Abstand zwischen Messer und Messerschutzring infolge Nachschleifens oder Abnutzens so groß, dass ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet ist, darf die Maschine nicht mehr betrieben werden.
- Wenn keine Messerabdeckung angebracht ist oder wenn eine Messerabdeckung ohne Verriegelung vorhanden ist (d. h. keine Abschaltung beim Entfernen der Abdeckung), darf der Abstand zwischen Messerschutzring und Messerschneide maximal 6 mm betragen.
- Wenn eine Messerabdeckung mit Verriegelung angebracht ist, beträgt der Abstand zwischen Messerschutzring und Messerschneide maximal 12 mm. In diesem Fall ist die Messerabdeckung mit dem Messerantriebsmotor so verriegelt, dass der Motor nicht anlaufen kann, wenn die Abdeckung abgenommen ist.
- Vor Beginn der Reinigung muss die Maschine vom Stromnetz durch Ziehen des Netzsteckers getrennt werden. Ein Abklappen der Anschlagplatte darf nur in Nullstellung erfolgen können. Zur Reinigung kann der Schlitten nun abgeklappt bzw. abgenommen werden. Beim Reinigen des Rundmessers muss immer in gerader Linie von der Mitte des Messers nach außen geputzt werden. Dabei die Fingerkuppen nicht in den Spalt zwischen Messer und Messerschutzring drücken.
- Der Ein- und Ausbau des Messers muss entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung erfolgen. Dies bedeutet insbesondere:
- Trennung von der Energiezufuhr,
- Benutzung der mitgelieferten Hilfsmittel beim Messerein- und -ausbau,
- Verwendung einer geeigneten Messeraufnahme für Transport und Lagerung und
- Benutzung von schnitthemmenden Schutzhandschuhen.
Weitere Hinweise zur Aufstellung, zu Bau- und Ausrüstungsbestimmungen und zum Betrieb enthalten die DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe“ (weiterführender Link) und die Arbeitssicherheitsinformation „Aufschnittschneidemaschinen“ (ASI 2.18) (weiterführender Link).

