Brennstoffbeheizte Warmhalteeinrichtungen (z. B. Rechaud) werden mit flüssigen, pastösen oder festen Brennstoffen verwendet. Bei unsachgemäßer Handhabung der Geräte kann es zur Brandgefahr und somit zu Verbrennungen beim Bedienpersonal kommen.
Verbrennungen und Verbrühungen verhindern
Beim Arbeiten mit brennstoffbeheizten Warmhalteeinrichtungen besteht die Gefahr, sich durch einen Brand oder eine Verpuffung zu verbrühen bzw. zu verbrennen. So lässt sich das vermeiden:
Maßnahmen
Die Verwendung von brennstoffbeheizten Warmhalteeinrichtungen erfolgt entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung.
Eine Brandgefahr ist vermieden, wenn
- Brennstoffbehälter ausschließlich auf einer feuerfesten Unterlage betrieben werden,
- Brennstoffbehälter nicht auf oder unter Heizflächen, z. B. Wärmebrücken, abgestellt werden,
- ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien, z. B. Dekorationen, eingehalten wird,
- nur vom Hersteller vorgesehene Brennstoffe eingesetzt werden,
- Brennstoffbehälter nur bis zur maximalen Füllhöhe befüllt werden,
- die Brennstoffe vorzugsweise mit einem Stabfeuerzeug entzündet werden,
- Brennstoffbehälter nach dem Einsatz ordnungsgemäß verschlossen bzw. entsorgt werden,
- nur dafür bestimmte Behälter zum Nachfüllen verwendet werden,
- beim Nachfüllen vergossener Brennstoff vor dem Entzünden vollständig aufgenommen wird,
- benutzte Brennstoffbehälter nur im kalten Zustand wieder entzündet werden.

