Herde werden in Küchenbetrieben als zentrale Kochgeräte für die Zubereitung verschiedenster Speisen benutzt. Zum Einsatz kommen Herde in vielfältiger Form, Ausführung und Größe. Die Geräte werden elektrisch oder mit Gas beheizt. Die betriebsbedingt heißen Oberflächen können zu Verbrennungen beim Bedienpersonal führen.
| Gefährdungen | Maßnahmen |
|---|---|
| Quetschstellen an klappbaren oder herausnehmbaren Heizplatten | Die Quetschstelle ist verhindert, wenn bei klappbaren oder herausnehmbaren Heizplatten ein Abstand zu benachbarten Platten oder feststehenden Herdteilen von mindestens 25 mm vorhanden ist. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, müssen Hilfsmittel wie z. B. geeignete Haken zum Herausnehmen der Platten vorhanden sein und benutzt werden. |
| Gesundheitsgefahren wie Atemwegsreizungen durch Einatmen gefährlicher Stoffe, Dünste und Schwaden | Zur Vermeidung bzw. Verringerung von Gesundheitsgefahren sind die entstehenden Wärme-, Feuchte- und Stofflasten möglichst vollständig über eine ausreichend dimensionierte und wirksame Abluftanlage zu erfassen und aus dem Arbeitsbereich abzuführen. Beim Einsatz gasbetriebener Geräte können zur Sicherstellung einer ausreichenden Verbrennungsluftversorgung und einer gefahrlosen Abgasabführung weiterführende Maßnahmen erforderlich sein, z. B. die Kopplung der Abluftanlage mit den Gasgeräten. |
| Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Strahlung | Induktionsherde sind so ausgeführt und sind so zu betreiben, dass eine Gefährdung von Personen durch elektromagnetische Strahlung verhindert ist. Beschäftigte dürfen nur an Induktionsherden tätig werden, wenn dies für sie gefahrlos möglich ist. Einschränkungen können z. B. gelten bei Beschäftigten mit aktiven Körperhilfsmitteln wie implantierten Defibrillatoren und Herzschrittmachern. |
| Verletzungsgefahr durch Schmelzen des Topfbodens beim Aufheizen von leerem Kochgeschirr mit Kompensboden auf Induktionsherden | Es dürfen nur geeignete bzw. die vom Herdhersteller empfohlenen Kochgeschirre verwendet werden. Leeres Kochgeschirr mit Kompensboden (Sandwichboden) darf auf Induktionsherden nur unter Beaufsichtigung und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben aufgeheizt werden. |

