Die Gestaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einschließlich der Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen wird in der ASR 1.3 geregelt. Die Notwendigkeit einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und von Flucht- und Rettungsplänen sowie von Sicherheitsleitsystemen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Weiterhin regelt die GHS-Verordnung die Kennzeichnung von Chemikalien.
Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
Abfall- & Wertstoffkennzeichen für die betriebliche Kennzeichnung
Übersicht der Abfall- & WertstoffkennzeichenRettungszeichen kennzeichnen die Flucht- und Rettungswege oder Notausgänge, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst.
Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.
Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erfolgt nach dem sogenannten Global Harmonisierten System – GHS. Rechtsgrundlage ist die Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) der EU (auch GHS-Verordnung genannt.)
Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann.
Warnzeichen weisen auf ein Risiko oder eine Gefahr hin.