Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, ob außer der Erste-Hilfe-Grundausstattung
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medizinische Erste-Hilfe-Geräte (automatisierter externer Defibrillator, Beatmungsgerät, Augendusche)
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Rettungsgeräte und -tranportmittel (Rettungsgurte, Höhenrettungsgeräte, Höhentragen, Sprungtücher, Notduschen oder Atemschutzgeräte für Helfer und zur Selbstrettung, Krankentragen) oder
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Arzneimittel (Antidote)
notwendig oder sinnvoll sind.
Antidote müssen gegen Missbrauch gesichert aufbewahrt werden. Sie dürfen nur dafür qualifizierten Ersthelfern/dem Betriebsarzt zugänglich sein.
Mehr Infos in der Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
Bei Alleinarbeit können zudem Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) im Notfall rechtzeitige Rettung und Erste Hilfe sicherstellen.
Infos auch in der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“