DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ ab 1. September außer Kraft
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „ElektromagnetischeFelder“ (DGUV Vorschrift 15) vom 1. Januar 2002 beschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Außerkraftsetzung genehmigt, die zum 1. September 2025 erfolgt.
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