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Eine Elektrofachkraft überprüft die elektrische Anlage

Branchenwissen

Elektromagnetische Felder

Das Schutzkonzept der technischen Regel für elektromagnetische Felder (TREMF) erklärt

Damit Beschäftigte vor den möglichen Wirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) geschützt sind, sieht die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)  ein mehrstufiges Schutzkonzept vor.

Es basiert auf zwei zentralen Größen:

  • Expositionsgrenzwerte (EGW)

  • Auslöseschwellen (ALS)

Expositionsgrenzwerte geben an, wie stark elektromagnetische Felder auf den menschlichen Körper einwirken dürfen, ohne gesundheitliche Schäden zu verursachen.

Sie sind so festgelegt, dass sie deutlich unterhalb der Schwelle liegen, bei der nachweisbare Wirkungen auftreten, also mit Sicherheitsfaktoren eingerechnet.

Wichtig: Diese Grenzwerte lassen sich nicht direkt am Arbeitsplatz messen, sondern nur durch aufwändige Verfahren wie Modellrechnungen oder Messungen an sogenannten Körperphantomen.

Damit die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis trotzdem möglich ist, wurden aus den Grenzwerten sogenannte Auslöseschwellen abgeleitet. Sie basieren auf konservativen Annahmen und sind messbar, z. B. mit Feldstärkemessgeräten.

Werden die Auslöseschwellen eingehalten, ist sichergestellt, dass auch die Grenzwerte nicht überschritten werden, selbst unter ungünstigen Bedingungen.

Obere und untere Auslöseschwellen: Was ist der Unterschied?

Um die Bewertung zu vereinfachen, unterscheidet das Schutzkonzept zwischen:

  • Untere Auslöseschwellen: Werden sie eingehalten, sind direkte und indirekte Wirkungen von EMF ausgeschlossen – außer bei Implantaten, die gesondert betrachtet werden müssen.

  • Obere Auslöseschwellen: Liegen die Werte darüber, muss genauer geprüft werden, ob Grenzwerte überschritten werden könnten.

Im Frequenzbereich, in dem thermische Wirkungen auftreten (z. B. Erwärmung von Gewebe), gibt es nur eine Auslöseschwelle. Hier gelten andere Bewertungsmaßstäbe.

Expositionszonenkonzept: Orientierung für die Umsetzung im Betrieb

Damit das Schutzkonzept der EMF-Verordnung (EMFV) im Betrieb leichter umgesetzt werden kann, wurde das sogenannte Expositionszonenkonzept entwickelt. Es hilft dabei, die Höhe der EMF-Belastung am Arbeitsplatz einzuschätzen und passende Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Expositionszonen sind klar definierte Bereiche, die zeigen, wie stark Beschäftigte elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Sie basieren auf den Auslöseschwellen (ALS) der EMFV und gelten für:

  • Direkte Wirkungen von EMF (z. B. sensorische Reize, thermische Effekte)

  • Wirkungen auf Implantate (z. B. Herzschrittmacher)

Indirekte Wirkungen werden im Zonenkonzept nicht berücksichtigt.

Das Zonenkonzept gilt für alle Beschäftigten, insbesondere für besonders schutzbedürftige Personen wie Implantatträger. Es kann auch auf Fremdfirmen oder Besucher angewendet werden, sofern andere Vorschriften wie die Regelungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) oder zur Geräte- und Anlagensicherheit beachtet werden.

Die fünf Zonen im Überblick 

Die Expositionszonen, was sie bedeuten und welche Pflichten für Betriebe bestehen:

  • Sehr geringe EMF-Belastung

  • Keine technischen Schutzmaßnahmen erforderlich, auch nicht für Implantatträger

  • Unterweisungspflicht nach § 19 EMFV bleibt bestehen

  • Belastung über den unteren Schwellenwert, aber unterhalb der Grenzwerte

  • Mögliche Beeinflussung von Implantaten

  • Schutzmaßnahmen erforderlich, z. B. individuelle Bewertung bei aktiven Implantaten

Details nachlesen: 

  • TREMF NF,  insbesondere

    • TREMF NF, Teil 1, Abschnitt 6.9

    • TREMF NF, Teil 2, Anhang 1, Tabellen A1.25 und A1.26  und A1.16

    • TREMF NF, Teil 2, Anhang 1, Tabellen A1.13 und A1.14 

  • § 9 EMFV

  • Belastung über der unteren, aber unterhalb der oberen Auslöseschwelle

  • Schutzmaßnahmen für alle Beschäftigten notwendig

  • Maßnahmen bauen auf denen der Zone 1 auf

Details nachlesen: 

  • Nur relevant bei niederfrequenten magnetischen Feldern

  • Belastung über der oberen Auslöseschwelle, aber begrenzt auf Gliedmaßen

  • Ziel: Exposition auf Gliedmaßen beschränken

  • Maßnahmen bauen auf denen der Zone 2 auf

  • Belastung lässt sich keiner Zone zuordnen

  • Exposition ist zu hoch

  • Aufenthalt von Beschäftigten in diesem Bereich ist nicht erlaubt

Herzschrittmacher, Defibrillatoren und elektromagnetische Felder

Schild weist auf Defibrillator hin

Elektromagnetische Felder können Defibrillatoren und Herzschrittmacher beeinflussen. Beschäftigte, die darauf angewiesen sind, müssen vor möglichen Gefährdungen geschützt werden, die sich in der Gefährdungsbeurteilung wiederfinden müssen. Mehr zum Thema und wie die BGN mit Messungen unterstützt, Arbeitsplätze sicher zu gestalten: 

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