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Ein junger Bäcker öffnet einen Erste-Hilfe-Kasten

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert und fünf Jahre lang aufbewahrt werden (§24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention).

Benutzen Sie für die Aufzeichnungen den 
Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen  
aus der DGUV Information 204-021 Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock).
Den Meldeblock können Mitgliedsbetriebe im BGN-Medienshop anfordern.

Bewahren Sie jede mit Erste-Hilfe-Aufzeichnungen ausgefüllte Meldeblockseite an einem Ort auf, zu dem Unbefugte keinen Zugriff haben (z. B. in der Personalabteilung).

GUT ZU WISSEN

Die Erste-Hilfe-Aufzeichnungen dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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Wie kann man Arbeitssicherheit angehen? Worauf kommt es an? Darum geht es in dieser Podcastfolge. 

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