Bei der Beschaffung von Maschinen und Anlagen spielen für den Betreiber einige Anforderungen eine Rolle. Zu den wichtigsten Kriterien gehören, dass Maschinen und Anlagen zuverlässig funktionieren und im Normalbetrieb sowie bei allen anderen Tätigkeiten (wie Störungsbeseitigung, Reinigung) die Beschäftigten ihre Tätigkeiten mit möglichst geringer Gefährdung ausführen können. Hierzu gehören u. a. die hygienegerechte Konstruktion, Maschinenleistung, Anforderungen an den Aufstellungsort und seine Umgebung (zum Beispiel Platzbedarf, Gewicht, Tragfähigkeit des Bodens, akustische Eigenschaften, Bewegungsraum für Bediener, Beleuchtung). Empfehlungen zur Betriebssicherheit enthält die EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“.
Kriterien im Lastenheft festhalten
Alle wichtigen Anforderungen für die Beschaffung von Maschinen und Anlagen sollten in einem Lastenheft festgehalten werden. Um darin die Anforderungen der Bedienerin bzw. des Bedieners an die zu erwerbende Maschine formulieren zu können, muss ein späterer Betreiber eine genaue Analyse durchführen – vor dem Kauf. Hilfreich ist hierbei die Orientierungshilfe zur Gestaltung eines Maschinenarbeitsplatzes. Sie enthält Kriterien, die Unternehmen bei der Ermittlung von Anforderungen an Maschinen hinterfragen sollten.
Manipulationssichere Maschinen und Anlagen
Der Beschaffungsprozess kann auch die spätere Anfälligkeit der Maschine für Manipulationen maßgeblich beeinflussen. Maschinen mit hohem Manipulationsanreiz sind nicht als sicher zu betrachten und dürfen weder in Verkehr gebracht noch betrieben werden. Die Frage, welchen Manipulationsanreiz die Schutzeinrichtungen einer Maschine bieten, ist daher sowohl für Hersteller als auch für Betreiber von besonderer Relevanz.
Arbeitshilfen
Nutzen Sie zum Beispiel:
- die Checkliste „Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern“ (PDF zum Download)
- die Anwendung „Manipulationsanreiz bestimmen“ (externer, weiterführender Link) zur Evaluierung des Anreizes für das Umgehen von Schutzeinrichtungen
Maschine mit CE-Kennzeichnung
© Oliver Rüther/BGN