In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Branchenwissen

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Nr.Titel
AMR Nummer 2.1Fristen für die Veranlassung / das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
AMR Nummer 3.1Erforderliche Auskünfte / Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
AMR Nummer 3.3Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen
AMR Nummer 5.1Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge
AMR Nummer 13.1Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können
AMR Nummer 13.3Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag
AMR Nummer 13.4Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche nach der zuständigen Aufsichtsperson (AP)

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

zur AP-Suche

60 Minuten für mehr Sicherheit und Gesundheit

Top informiert durch Impulse beim Online-BGN-Frühstückstreff mit Expertinnen und Experten. 

zu den Themen

Mit dem BGN-Webmagazin AKZENTE

bleiben Sie immer auf dem Laufenden, was Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation betrifft.

jetzt vorbeischauen