Grills mit offenem Feuer erzeugen in der Regel hohe Temperaturen für eine schnelle Zubereitung der Speisen. Die Hitze und das Grillergebnis können direkt kontrolliert werden. Holzkohlegrills erzeugen beim Verbrennen der Holzkohle gesundheitsgefährliche Stoffe, die mittels wirksamer Lüftungseinrichtungen abzuführen sind, z. B. giftiges Kohlenstoffmonoxid (CO).
| Gefährdungen | Maßnahmen |
|---|---|
Gesundheitsgefahren wie Atemwegsreizungen durch Einatmen gefährlicher Stoffe, Dünste und Schwaden sowie Vergiftungsgefahr durch Verbrennungsgase,
| Bereits vor der Beschaffung und Errichtung der Anlage sind immer die regionalen Vorgaben zu beachten, z. B. das Immissionsschutz- und Schornsteinfegerrecht bezüglich der Ausführung der Abgasanlage, Notwendigkeit einer Abluftreinigungsanlage etc. Bei der Verwendung von Grills in Räumen sind Verbrennungsgase, Dünste und Schwaden durch wirksame Abzugsanlagen oder offene Kamine gefahrlos abzuführen. Die Erfassungsstelle ist oberhalb des Grills anzubringen. Verbrennungsgase von holzkohlebetriebenen Grills in Räumen werden grundsätzlich von den übrigen Abluftanlagen getrennt ins Freie abgeführt. Glühende Kohle ist direkt nach Arbeitsende bzw. bei längeren Unterbrechungen des Betriebs gefahrlos zu entsorgen, z. B. im Freien in einem mit Wasser gefüllten Metalleimer mit ausreichendem Füllvermögen und dicht schließendem Deckel. |
| Verbrennungen an heißen Oberflächen und der Grillkohle | Für das sichere Ausheben und Einlegen der Roste am Holzkohlegrill sind geeignete Griffe, Haken oder Klauen bereitzustellen und zu benutzen. Zum Anzünden der Grillkohle dürfen nur geeignete Zündhilfen verwendet werden. Nicht geeignete Zündhilfen sind z. B. brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin. |

