Handmixer und Handrührer werden mit Rührwerkzeugen bestückt, z. B. Rührbesen, Knethaken oder Flachrührern. Das Gerät mit den rotierenden Rührwerkzeugen wird zum Schlagen, Rühren und Mixen verschiedenster Produkte eingesetzt.
| Gefährdungen | Maßnahmen |
|---|---|
| Verletzungen durch Einzugs-, Schneid- und Fangstellen an Messern, Rührwerkzeugen und Wellen | Die Gefahrstellen an Messern, Rührwerkzeugen und Wellen müssen gegen Zugriff gesichert sein. Offene Einzugsstellen zwischen den Führungshülsen der beiden Rührbesen weisen einen Abstand von maximal 3 mm auf. Die Gefahr, mit der Hand in die sich drehenden Rührbesen zu gelangen, wird verringert, wenn Handrührgeräte einen Abrutschschutz aufweisen. Der Abrutschschutz ist in allen Richtungen mindestens Ein Zusatzhandgriff unterhalb des Motorblocks ermöglicht nicht nur einen verbesserten Schutz vor dem Abrutschen der Hand in die drehenden Rührbesen, sondern bietet darüber hinaus ergonomische Vorteile, weil der Handgriff das Führen des Gerätes durch das Rührgut ermöglicht. |
| Verletzungen durch Stromschlag (elektrischen Schlag) | Eine elektrische Gefährdung durch Kriechströme aufgrund von eingedrungenen Rührgutresten ist zu vermeiden. Z. B. muss der Mixstab bzw. Rührstab lang genug sein, damit auch im tiefsten der im Betrieb vorhandenen Kessel bis zum Boden gerührt werden kann, ohne das Rührgerät untertauchen zu müssen. Ist flüssiges Rührgut durch die Lüftungsschlitze in das Motorgehäuse eingedrungen, z. B. weil das Gerät in das Rührgut gefallen ist, darf das Gerät nicht mehr weiterverwendet werden – auch nicht nach dem Trocknen des Rührguts. In diesem Fall muss vor Wiederinbetriebnahme eine fachkundige Innenreinigung bzw. Reparatur durchgeführt werden, z. B. durch den Kundendienst des Herstellers oder eine autorisierte Fachfirma. |

