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Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Zwei Männer stehen in einer Fabrikhalle und schauen auf ein Klemmbrett.

Branchenwissen

Gefährdungsbeurteilung

Mit der Gefährdungsbeurteilung können Betriebe systematisch frühzeitig Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen ermitteln und Verbesserungsmaßnahmen durchführen. Arbeitsbedingungen zu beurteilen, also mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen, ist eine der grundlegenden Aufgaben des Arbeitsschutzes

Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert sein.

Auf den Themenseite Gefährdungsbeurteilung: zentrales Werkzeug im Arbeitsschutz und Abläufe systematisch verbessern sind die wichtigsten Gründe für eine Gefährdungsbeuteilung sowie die Relevanz für den Arbeitsschutz zusammengefasst.

Gefährdungsbeurteilung durchführen: Hilfsmaterialien

Die BGN bietet viele verschiedene Materialien an, die Betriebe bei der Erstellung ihrer Gefährdungsbeurteilung unterstützen können. Dazu gehören Beurteilungshilfen sowie Handlungshilfen und es gibt die Möglichkeit, online im BGN-Extranet eine digitale Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Einige Hilfsmaterialien eignen sich für alle Branchen, andere sind auf eine Branche zugeschnitten.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Rechtsbezüge für die Gefährdungsbeurteilung sind: 

Weiterführende Informationen

Unterweisung der Beschäftigten

Konzept kreative Idee und Innovation

Gefährdung erkannt und behoben? Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden. Sie müssen wissen, wie sie sicher arbeiten können und warum sie manches nicht machen sollten. Dafür braucht es eine dokumentierte Unterweisung.

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Kostenlos qualifizieren lassen

Eine Person liest ein Buch. Aus dem Buch schwebt ein gezeichnetes Gehirn, das in der Mitte hell aufleuchtet.

Egal, ob Führungskraft, Unternehmerin, Mitarbeiter oder andere Berufsgruppe – Mitgliedsbetriebe aller Betriebsgrößen und aller versicherten Branchen können bei der BGN kostenlos Seminare besuchen. 

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Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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