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Zwei Männer stehen in einer Fabrikhalle und schauen auf ein Klemmbrett.

Gefährdungsbeurteilung

Wissen kompakt: Gefährdungsbeurteilung

Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d. h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung sind § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 sowie § 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ .

Mit der Gefährdungsbeurteilung können Betriebe frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen ermitteln und Verbesserungsmaßnahmen durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein ideales Instrument, um die die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten der Beschäftigten zu schaffen und alle Betriebsabläufe systematisch zu verbessern.

 

Neben diesem Wissen kompakt Gefährdungsbeurteilung finden Sie in den einzelnen Branchenportalen das auf Ihre Branche und Betriebsgröße zugeschnittene Angebot zu diesem Thema.


Für Betreiber einer Gastronomie nach Schaustellerart:

Check "Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verbessern"

Weiterführender Link


Für Betreiber eines Eisgeschäfts nach Schaustellerart:

Check "Arbeitsbedingungen in der handwerklichen Speiseeisherstellung"

Weiterführender Link

 

Arbeitsschutzgesetz § 5

Weiterführender Link

 

Arbeitsschutzgesetz § 6

Weiterführender Link

 

Arbeitsstättenverordnung § 3

Weiterführender Link

 

Betriebssicherheitsverordnung § 3

Weiterführender Link

 

Biostoffverordnung § 4

Weiterführender Link

 

Gefahrstoffverordnung § 6

Weiterführender Link

 

Gastgewerbe

Weiterführender Link

 

Backbetriebe

PDF | 1.85 MB

 

Fleischwirtsschaft

PDF | 1.78 MB

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VISION ZERO

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Baustein der BGN-Strategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten.“. Sechs Bausteine ermöglichen es, dass Ihr Betrieb dieser Vision ein entscheidendes Stück näherkommt.

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