Eine Bäckereimitarbeiterin bekam Hautprobleme an den Händen. Es stellte sich heraus, dass sie immer wieder mit bloßen Händen gefrorene Laugengebäck-Teiglinge anfasste, um sie zum Aufbacken auf ein Blech zu legen. Durch die Körperwärme der Hände löste sich Lauge aus den gefrorenen Teiglingen. So fügte sich die Mitarbeiterin jedes Mal leichte Verätzungen der Haut zu.
Jetzt trägt sie bei dieser Arbeit dünne Einweg-Nitrilhandschuhe– aber nur so lange sie die gefrorenen Laugengebäck-Teiglinge anfassen muss. Denn auch langes Handschuhtragen kann wiederum der Haut zusetzen. Anschließend entsorgt sie die benutzten Einweghandschuhe. Seitdem ihre Hände nicht mehr direkt mit der Lauge in Kontakt kommen, sind ihre Hautprobleme passé.
Augen besonders gefährdet
Wer mit Lauge arbeitet, muss außerdem auf die Augen achten. Denn bereits geringe Mengen (z. B. Spritzer) können schwere Augenschäden durch Verätzungen verursachen und das Augenlicht bedrohen. Das Tragen einer Schutzbrille oder eines Gesichtschutzes ist obligatorisch.
Welche Schutzhandschuhe beim Arbeiten mit Brezellauge?
Beim Auflegen der gelaugten Teiglinge schützt ein einfacher Einweg-Nitrilhandschuh. Aber: Für die anderen Arbeiten mit Brezellauge braucht man zwingend laugenfeste Chemikalien-Schutzhandschuhe (siehe Box) mit längerer Stulpe. Diese Chemikalien-Schutzhandschuhe gibt es auch als Einwegprodukt.
Schutzhandschuhe sind gekennzeichnet
Die Kennzeichnung auf dem Schutzhandschuh gibt Auskunft darüber, gegen was er schützt. Deshalb beim Kauf auf diese Kennzeichnung achten.
Einen vollwertigen Chemikalienschutz bieten Schutzhandschuhe mit Erlenmeyerkolben-Piktogramm (Mitte, s. Foto). Die Buchstaben unter diesem Piktogramm geben die Chemikalien an, vor denen der Handschuh schützt. Für Brezellauge braucht man den Buchstaben K (Prüfchemikalie Natriumhydroxid, 40 %).
Generell gilt: Kein ChemikalienSchutzhandschuh schützt gegen alle Chemikalien und keiner ist unbegrenzt verwendbar. ChemikalienSchutzhandschuhe haben nämlich eine sogenannte Durchbruchzeit, die nach Chemikalienkontakt abzulaufen beginnt. Nach Ablauf der angegebenen Durchbruchzeit muss der Handschuh entsorgt werden. Die Durchbruchzeit ist die Zeit, die die Chemikalie braucht, um durch das Handschuhmaterial zu dringen und auf die Haut zu gelangen.
Schutzhandschuhe sind gekennzeichnet
Die Kennzeichnung auf dem Schutzhandschuh gibt Auskunft darüber, gegen was er schützt. Deshalb beim Kauf auf diese Kennzeichnung achten.
Einen vollwertigen Chemikalienschutz bieten Schutzhandschuhe mit Erlenmeyerkolben-Piktogramm (Mitte, s. Foto). Die Buchstaben unter diesem Piktogramm geben die Chemikalien an, vor denen der Handschuh schützt. Für Brezellauge braucht man den Buchstaben K (Prüfchemikalie Natriumhydroxid, 40 %).
Generell gilt: Kein ChemikalienSchutzhandschuh schützt gegen alle Chemikalien und keiner ist unbegrenzt verwendbar. ChemikalienSchutzhandschuhe haben nämlich eine sogenannte Durchbruchzeit, die nach Chemikalienkontakt abzulaufen beginnt. Nach Ablauf der angegebenen Durchbruchzeit muss der Handschuh entsorgt werden. Die Durchbruchzeit ist die Zeit, die die Chemikalie braucht, um durch das Handschuhmaterial zu dringen und auf die Haut zu gelangen.
Kennzeichnung Schutzhandschuh
© Oliver Rüther/BGN