Um physische Ursachen für einen Absturz auszuschließen, sind Mitarbeiter, die ein Auffangsystem benutzen, gut beraten, das Angebot einer regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorge für Arbeiten mit Absturzgefahr anzunehmen (DGUV Grundsatz G 41). Anders kann auch die verantwortliche Führungskraft ihrer Fürsorgeverantwortung gegenüber den Beschäftigten schlecht nachkommen.
Ziel dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, rechtzeitig eventuell auftretende Kreislaufdysregulationen, Störungen des Gleichgewichts, Wahrnehmungsdefizite oder andere Gefährdungen zu erkennen.