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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Absturzprävention: PSAgA

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Welche PSAgA-Ausrüstung benötigt wird, bestimmt die Art der Höhenarbeit.
Dabei hat jede Ausrüstung ihre spezifischen Anwendungsanforderungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Zwei Beispiele, bei denen es zu schwerwiegenden Folgen kommen kann:

  • Textile Ausrüstungen wie Seile, Anschlagschlingen oder Bandfalldämpfer werden wesentlich länger verwendet, als es die Bedienungsleitung des Herstellers zulässt.

  • Es werden Auffangsysteme verwendet, die einen größeren Freiraum unter dem Benutzer erfordern, als tatsächlich vorhanden ist

Gefährdungsbeurteilung und Praxisgerechte Beratung
Die Auswahl der passenden PSAgA ist häufig eine komplexe Aufgabe, weil es nicht für jede betriebliche Anforderung eine vorgefertigte Lösung gibt. Aufschluss darüber, was die PSAgA leisten muss, um sich im täglichen Gebrauch und im Notfall zu bewähren, gibt die Gefährdungsbeurteilung.

Die dabei ermittelten Anforderungen an die PSAgA sind die Grundlage, auf der Angebote verschiedener Hersteller sondiert werden können. Eine vorgeschaltete Beratung eines unabhängigen Fachmanns mit ausreichend praktischer Erfahrung kann hier Zeit und Geld sparen.

PSAgA-Anwendungen mit besonderen Anforderungen
Die Umgebungsbedingungen in Tiefkühl-Hochregallagern und in der Nähe heißer Oberflächen wie Heizanlagen bringen viele der Ausrüstungen schnell an ihre Grenzen.

Bei PSAgA-Anwendungen mit besonderen Anforderungen haben sich vielfach spezialisierte Ausrüstungen durchgesetzt. So werden bei Arbeiten auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen spezielle Rückhaltesysteme oder Höhensicherungsgeräte bevorzugt, die für die gegebenenfalls auftretenden Katapultkräfte konstruiert sind. Ähnliches gilt für den Gerüstbau, das Retten aus Behältern und engen Räumen sowie im Hochregallager.

Bestandteile des PSAgA
Bei allen Anwendungsfällen besteht ein persönliches Absturzschutzsystem mindestens aus:

  • einer Körperhaltevorrichtung, z. B. Auffanggurt und

  • einem Befestigungssystem, z. B. Verbindungsmittel, das mit einer zuverlässigen Verankerung (Anschlagpunkt) verbunden werden kann

Hierbei muss der Benutzer grundsätzlich immer doppelt gesichert sein: durch ein Tragsystem und ein Sicherungssystem.

Siehe auch DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, insbesondere Kapitel 7 Auswahl.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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