In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Absturzprävention: PSAgA

PSAgA: Anwendungssituationen und -voraussetzungen

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kommt in Betrieben der Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie nicht täglich zum Einsatz, sondern nur gelegentlich oder selten. Auch für den seltenen Einsatz sollte man sie mit Sorgfalt auswählen und gekonnt benutzen können. Denn im Ernstfall muss sie funktionieren. Nur dann kann sie einen oft tödlichen Sturz in die Tiefe verhindern.

In der Lebensmittelherstellung und Getränkeindustrie gibt es diese Anwendungssituationen für PSAgA:

  • Befahren von Silos, Behältern und engen Räumen

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten auf hohen Maschinen, Anlagen und Dächern

  • Störungsbeseitigung in Hochregallagern

  • Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen

  • Arbeiten auf Silofahrzeugen

Grundsätzlich aber gilt: Erst wenn alle anderen Möglichkeiten der Absturzsicherung, wie Geländer,Fallschutznetze, teleskopierbare Arbeitsmittel oder Fernwartungs- und Fernüberwachungseinrichtungen nach vernünftigen Maßstäben nicht einsetzbar sind, darf auf PSAgA zurückgegriffen werden.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche

nach der zu­stän­digen Aufsichts­­person

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

AP-Suche