PSAgA: Anwendungssituationen und -voraussetzungen
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kommt in Betrieben der Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie nicht täglich zum Einsatz, sondern nur gelegentlich oder selten. Auch für den seltenen Einsatz sollte man sie mit Sorgfalt auswählen und gekonnt benutzen können. Denn im Ernstfall muss sie funktionieren. Nur dann kann sie einen oft tödlichen Sturz in die Tiefe verhindern.
In der Lebensmittelherstellung und Getränkeindustrie gibt es diese Anwendungssituationen für PSAgA:
Befahren von Silos, Behältern und engen Räumen
Wartungs- und Reparaturarbeiten auf hohen Maschinen, Anlagen und Dächern
Störungsbeseitigung in Hochregallagern
Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen
Arbeiten auf Silofahrzeugen
Grundsätzlich aber gilt: Erst wenn alle anderen Möglichkeiten der Absturzsicherung, wie Geländer,Fallschutznetze, teleskopierbare Arbeitsmittel oder Fernwartungs- und Fernüberwachungseinrichtungen nach vernünftigen Maßstäben nicht einsetzbar sind, darf auf PSAgA zurückgegriffen werden.