Jeder Arbeitgeber, der Arbeiten mit Absturzgefahr beauftragt, muss auch ein darauf abgestimmtes Rettungskonzept und die hierfür notwendigen Rettungsmittel inklusive damit vertrautem Personal vorweisen.
Die Rettung eines in einem Auffanggurt hängenden Mitarbeiters muss sehr bald nach dem Absturz erfolgen. Schon nach 2 bis 12 Minuten treten bei einem Abgestürzten Herzrhythmusstörungen und Bewusstlosigkeit auf.
Nur Mitarbeiter vor Ort sind schnell genug, um den Kollegen, der im Auffanggurt hängt, zu retten. Das betriebseigene Rettungspersonal muss also umfassend unterwiesen sein, worauf man bei der Rettung des Abgestürzten und bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen unbedingt achten muss.
Hilfreich ist ein Rettungsplan, der aufzeigt, wie der Abgestürzte schnellstmöglich aus seiner lebensbedrohlichen Lage befreit wird.
Die Rettung aus Behältern, Silos, Hochregallagern und von Steigleitern stellt besondere Herausforderungen an Mensch und Technik. Um rettende Personen nicht zu gefährden, muss bei Behältern und Silos durch aktives Freimessen der betreffenden Anlagenteile überprüft werden, ob gefährliche Gaskonzentrationen vorhanden sind. Außerdem muss vor der Rettung das sichere Stillsetzen von z. B. Rührwerken oder Gefahrstoffpumpen festgestellt werden.
Ein im Vorhinein abgestimmter und praktisch geübter Rettungsplan ist für Retter und für den im Auffanggurt Hängenden lebenswichtig.
Siehe auch: DGUV Information 204-011: Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma