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Blick auf eine Bowlingbahn.

Bowling- und Kegelanlagen

Prüfungen von Bowling- und Kegelanlagen

Verdeckungen sichern das Pinrad

Alle Maschinen (Stellmaschinen bzw. Pinsetter, Kugel- bzw. Ballaufzug, Ballrücklauf, Ballheber, Bumper etc.) müssen von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden - und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme,

  • bei Wiederinbetriebnahme an einem neuen Standort und

  • danach in regelmäßigen Abständen.

Den regelmäßigen Abstand der Prüfungen legt der Betreiber selbst fest. In der Praxis hat sich ein Prüfabstand von einem Jahr bewährt. Die Durchführung der Prüfungen muss der Betreiber veranlassen.

Die regelmäßige Prüfung ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie erstreckt sich insbesondere auf:

  • den Zustand der Bauteile und Einrichtungen sowie auf die Feststellung, ob Änderungen vorgenommen wurden,

  • die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen (z. B. Verdeckungen, Befestigungselemente, Verriegelungen, Positionsschalter),

  • die elektrische Sicherheit (z. B. Schutz gegen direktes Berühren spannungsführender Teile).

Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Nutzen Sie hierzu die

   

GUT ZU WISSEN
Zur Prüfung befähigte Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von Bowling- und Kegelanlagen sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung dieser Anlagen verfügen. Siehe hierzu Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen".

 

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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