Unterweisung der Beschäftigten
Nur unterwiesene Beschäftigte können die Arbeiten an Stellmaschinen etc. fachgerecht und sicher durchführen. Dazu müssen sie über die Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung Bescheid wissen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dies mit regelmäßigen Unterweiungsgesprächen sicherzustellen.
Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich durchgeführt werden. Nutzen Sie hierfür die Muster-Betriebsanweisung "Arbeiten an Stellmaschinen/Pinsettern"
Die Unterweisung muss dokumentiert werden, z. B. mit dem Unterweisungsnachweis Kegel- und Bowlinganlagen.