In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Mann in Verpackungshalle setzt Kartons um

Branchenwissen

Ergonomie – Arbeitsorganisation

Kranker Rücken-was tun

Nach dem TOP-Prinzip stehen technische Maßnahmen zur Vermeidung von Belastungen an erster Stelle. Daneben bieten aber auch organisatorische Maßnahmen Ansatzpunkte, um körperliche Belastungen zu verringern.
 

  • Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten in ergonomischen Arbeitstechniken und dem richtigen Einsatz von Arbeitsmitteln geschult werden.

  • Auch bei ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung sind Ausgleichsübungen während der Arbeitszeit zu empfehlen. Unter anderem können Betriebe ihren Beschäftigten im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements entsprechende Angebote machen. Siehe auch branchenspezifische Ausgleichsübungen der BGN.

  • Vermeiden Sie einseitige Tätigkeiten. Werden bei einer Tätigkeit über längere Zeit ausschließlich dieselben Körperteile belastet, wirkt ein Tätigkeitswechsel entlastend: Der Wechsel von z.B. arm- und rückenbelastendem Handpalettieren zu Denkaufgaben wie Kontroll- und Überwachungstätigkeiten gibt dem Muskel-Skelett-Apparat eine Erholungspause, ohne die Arbeitstätigkeit einzustellen. Tätigkeitswechsel können über Maßnahmen wie Job-Rotation oder dem Erweitern der Arbeitsaufgabe um weitere Tätigkeiten stattfinden.

  • Sorgen Sie für dauerhaft gute, ergonomische Arbeitsbedingungen. Legen Sie eine Vorgehensweise fest, um Mängel wie ausgefallene Beleuchtung oder Defekt einer Hebehilfe schnell festzustellen und zu beheben. Eine Möglichkeit sind regelmäßige Begehungen zu Sicherheit und Ergonomie.

BGN Dienstplan APP auf einem Tablet-Computer

Von besonderer Bedeutung bei der Arbeitsorganisation ist die Gestaltung der Arbeitszeit. Denn sie bestimmt das Leben der Beschäftigten in großem Maße bestimmt. Die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit haben einen entscheidenden Einfluss auf die psychische Belastung. Beachten Sie folgende Punkte bei der ergonomischen Arbeitszeitgestaltung, um Belastungen so gering wie möglich zu halten:
 

  • Vermeiden Sie lange Arbeitszeiten pro Tag. Maßvolle Arbeitszeiten sind sicherer: Das Unfallrisiko der Beschäftigten steigt nach der 7. bis 9. Arbeitsstunde stark an.

  • Vermeiden Sie stark schwankende Wochenarbeitszeiten. Dies ermöglicht den Beschäftigten eine gleichmäßigere Belastung und vermeidet Phasen der Überlastung.

  • Ermöglichen Sie ihren Beschäftigten, Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen. Das ermöglicht zeitnahe Erholung nach Mehrarbeit und Teilhabe am sozialen Leben.

  • Vermeiden Sie mehr als 5 Arbeitstage in Folge. Genau wie zu lange Arbeitszeiten pro Tag bauen viele aufeinander folgende Arbeitstage eine hohe Belastung auf.

  • Vermeiden Sie Arbeit auf Abruf sowie ständig wechselnde Arbeitszeiten. Gestalten Sie Dienstpläne vorhersagbar (mindestens 2 bis 4 Wochen im Voraus). Halten Sie diese ein und stellen Sie klare Regeln zur Erreichbarkeit auf. Das ermöglicht den Beschäftigten ein planbares Privatleben.

  • Beteiligen Sie die Beschäftigten an der Arbeitszeitgestaltung. Eine gewisse Mitbestimmung bei der Planung der Arbeitseinsätze sowie die gerechte Verteilung der Arbeitszeit (vor allem Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit) vermeidet Konflikte.

  • Ermöglichen Sie eine alterns- und altersgerechte Arbeitszeitgestaltung. Der Bedarf an Erholungs- und Regenerationszeiten erhöht sich mit zunehmendem Alter. Wenn von den Betroffenen gewünscht, sollte dies bei der Arbeitszeitgestaltung berücksichtigt werden.

Weitere Aspekte bei der Gestaltung der Arbeitszeit: Gestaltung der Schichtarbeit und Pausengestaltung

TIPP: Mit der BGN-Dienstplan-App "Arbeitszeiten gesundheitsverträglich gestalten" können Kleinbetriebe des Gastgewerbes ihre Dienstpläne am PC (Web-App) oder am Tablet (Android und iOS) gestalten.

Schichtarbeit

Schichtarbeit, also die Arbeit zu wechselnden Tageszeiten und vor allem Nachtarbeit, stellt eine besondere Belastung für die Beschäftigten dar. Bei Einhaltung nachfolgender Empfehlungen werden die Belastungen verringert.
 

  • Gestalten Sie ihre Schichtpläne vorhersagbar (mindestens 4 Wochen im Voraus) und sorgen Sie dafür, dass sie eingehalten werden. Das ermöglicht den Beschäftigten ein planbares Privatleben und verringert so die psychische Belastung.

  • Gestalten Sie Schichtwechsel als Vorwärtswechsel (Früh – Spät – Nacht). Vorwärts rotierende Schichtsysteme sind zu bevorzugen, weil sie die Betroffenen weniger stark belasten.

  • Planen Sie schnelle Schichtwechsel mit maximal 2 bis 3 Tagen in der gleichen Schicht. Kurze (Nacht-)Schichtblöcke belasten den Organismus weniger.

  • Schichten sollten nicht mehr als 8 Stunden lang sein. Zwischen Arbeits-/Schichtende und -beginn müssen gemäß Arbeitszeitgesetz mindestens 11 Stunden liegen. Durch lange Arbeitszeiten und zu kurze Ruhepausen häufen sich die Belastungen über die Arbeitstage hinweg an.

  • Ermöglichen Sie möglichst 2 zusammenhängende, arbeitsfreie Tage nach einer Nachtschicht. Das dient der Erholung nach den höheren Belastungen der Nachtschicht. Ebenso bringen einzelne freie Tage den biologischen Rhythmus noch mehr aus dem Takt.

  • Ermöglichen Sie, dass mindestens einer der 2 zusammenhängenden arbeitsfreien Tage ein Samstag oder Sonntag ist. Dies ermöglicht den Betroffenen eine bessere Teilhabe am Sozialleben und verringert so die psychische Belastung.

  • Wenn möglich, beginnen Sie nicht vor 6 Uhr mit der Frühschicht und lassen Sie die Nachtschicht möglichst früh enden (am besten vor 6 Uhr). Dies vermeidet einen zu frühen Tagesbeginn und ermöglicht den Beschäftigten der Nachtschicht einen längeren Tagschlaf nach der Nachtschicht.

  • Wenn möglich, legen Sie das Ende der Spätschichten nicht nach 22 Uhr sowie am Wochenende möglichst nicht nach 18 Uhr. Schlafmangel wird somit vermieden. Ein früheres Ende kommt auch den sozialen Bedürfnissen der Beschäftigten entgegen.

  • Geben Sie ihren Beschäftigten die Möglichkeit, Nachtarbeit durch Freizeit auszugleichen. Im Gegensatz zu Geldzuschlägen, ermöglicht Freizeit längere Erholzeiten und eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Mehr Infos zur Nacht- und Schichtarbeit: BGN-Portal Arbeitszeitgestaltung

Frau macht Pause und hat Beine auf einen Stuhl gelegt

In Pausen baut man Erschöpfungssymptome ab, die durch die Arbeit verursacht werden. Pausen sorgen dafür, dass sich Ermüdungserscheinungen nicht über den Tagesverlauf anhäufen. Sie tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten.
 

  • Wählen Sie Lage und Dauer der Pausen richtig. Pausen sind zu nehmen, bevor die Beschäftigten bereits ermüdet sind. Wirken Sie darauf hin, dass Pausen tatsächlich genommen werden. Lage und Dauer von Pausen sind, vor allem bei Denkaufgaben, so zu wählen, dass die Beschäftigten nicht mitten aus dem Denkprozess gerissen werden.

  • Ermöglichen Sie Kurzpausen zur Erholung. Mehrere über den Arbeitstag verteilte, kürzere Pausen (5 bis 15 Minuten) wirken besser als eine lange Pause. Denkbar sind frei wählbare (Kurz-)Pausen neben der großen Essenspause.

  • Ermöglichen Sie erholsame Pausen. Pausen wirken nur, wenn es dem Beschäftigten möglich ist, die betroffenen Körperteile zu erholen, z. B. durch das Einnehmen anderer Körperhaltungen (Pause im Sitzen mit höher gelegten Beinen nach Steharbeit) oder das Entspannen von Kopf und Augen nach Denk- und Kontrollaufgaben. Der Pausenraum sollte dies ermöglichen. Beachten Sie ebenfalls Anforderungen aus den Rahmenbedingungen der Tätigkeiten, wie Aufwärm- oder Entwärmungsphasen (siehe auch ASR A3.5 Raumtemperatur).

  • Ermöglichen Sie störungsfreie Pausen. Unterbrechungen bei der Pause z. B. durch Telefonanrufe oder Anfragen von Kollegen stören die erholende Wirkung. Daher sollte den Beschäftigten ermöglicht werden, Pausen außerhalb des Arbeitsplatzes zu verbringen z. B. im Pausenraum oder im Freien.

Siehe auch: BGN-Portal Arbeitszeitgestaltung

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

Suche

nach der zu­stän­digen Aufsichts­­person

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

AP-Suche

Neues Webmagazin

Die BGN-Printmagazine "Akzente" und "Report" gibt es jetzt als digitales Webmagazin "AKZENTE". Damit bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Jetzt vorbeischauen