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Ein junger Bäcker öffnet einen Erste-Hilfe-Kasten

Weitere Erste-Hilfe-Mittel/Rettungsgeräte und -transportmittel

Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, ob außer der Erste-Hilfe-Grundausstattung

  • medizinische Erste-Hilfe-Geräte (automatisierter externer Defibrillator, Beatmungsgerät, Augendusche)

  • Rettungsgeräte und -tranportmittel (Rettungsgurte, Höhenrettungsgeräte, Höhentragen, Sprungtücher, Notduschen oder Atemschutzgeräte für Helfer und zur Selbstrettung, Krankentragen) oder

  • Arzneimittel (Antidote)

notwendig oder sinnvoll sind.

Antidote müssen gegen Missbrauch gesichert aufbewahrt werden. Sie dürfen nur dafür qualifizierten Ersthelfern/dem Betriebsarzt zugänglich sein.

Mehr Infos in der Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“

 

Bei Alleinarbeit können zudem Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) im Notfall rechtzeitige Rettung und Erste Hilfe sicherstellen.

Infos auch in der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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Wie kann man Arbeitssicherheit angehen? Worauf kommt es an? Darum geht es in dieser Podcastfolge. 

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