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Gefährdungsbeurteilung: zentrales Werkzeug im Arbeitsschutz
Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d. h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen.
Gesetzlich vorgeschrieben Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung sind das Arbeitsschutzgesetz § 5 und § 6 und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention", § 3. Darüber hinaus enthalten eine Reihe von Vorschriften wie z. B. die Gefahrstoffverordnung (§ 6) spezielle Festlegungen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation. Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.
Mitarbeiter beteiligen Zu empfehlen ist, die Mitarbeiter aktiv in die Beurteilung ihres Arbeitsplatzes einzubeziehen. Sie werden sensibilisiert, Schwachstellen aufzuspüren und auch zu melden. Und sie werden Verbesserungsmaßnahmen eher akzeptieren, wenn sie selbst mitarbeiten können. Außerdem: Die Informationen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die Maßnahmen helfen den Beschäftigten, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.
Ständiger Verbesserungsprozess Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Wann muss eine erneute Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgen? Immer wenn:
ein neuer Arbeitsplatz in Betrieb genommen wird, also im Planungsstadium
Arbeitsplätze und Arbeitsaufgaben sich grundlegend ändern
am Arbeitsplatz Beschwerden auftreten
Ergebnisse festhalten (Nachweis) Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
Geschäftsbereich Prävention
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