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Hand vor leuchtendem Hintergrund

Branchenwissen

Arbeitsmedizinische Vorsorge – Hautschutz/Hautbelastung

Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, im Betrieb arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten zu verhüten und frühzeitig zu erkennen. Arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen oder anzubieten ist Arbeitgeberpflicht.

Grundlage für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge ist die in regelmäßigen Abständen zu überprüfende Gefährdungsbeurteilung. Ermitteln Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – gegebenenfalls zusammen mit einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt – mögliche Hautgefährdungen für die verschiedenen Arbeitsbereiche. Legen Sie anschließend fest, für welche Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist.

In den BGN-Mitgliedsbetrieben ist Feuchtarbeit die häufigste Hautgefährdung. Bei Feuchtarbeit kann arbeitsmedizinische Vorsorge in Frage kommen.

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge Sie als Arbeitgeber bei Ihren Beschäftigten durchführen lassen oder ihnen anbieten müssen, ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Feuchtarbeit

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die durch staatliches Recht geregelt ist. Sie darf technische und organisatorische Maßnahmen nicht ersetzen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, Hauterkrankungen frühzeitig zu erkennen und notwendige Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge führt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt durch.

Für Beschäftigte in Lebensmittelunternehmen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Feuchtarbeit von wesentlicher Bedeutung.

Was ist Feuchtarbeit?

Als Feuchtarbeit werden Tätigkeiten bezeichnet, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Hautkontakt zu Wasser (z.B. Obst/Gemüse waschen)
oder wässrigen Flüssigkeiten (z.B. wässrige Reinigungs-/Desinfektionsmittel) haben oder häufig die Hände waschen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe erfolgen. 

Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen ist keine Feuchtarbeit.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten.

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