Arbeitgeber müssen die UV-Strahlung der Sonne an Arbeitsplätzen im Freien bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und die Beschäftigten über mögliche Gefahren sowie die richtige Anwendung der Schutzmaßnahmen unterweisen. Infos enthält
TIPP: Nutzen Sie für die Unterweisung Ihrer Beschäftigten
Bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch die UV-Strahlung der Sonne begünstigt werden, können als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden. Tritt bei einem Versicherten, der regelmäßig mehrere Jahre bei der Arbeit der Sonne ausgesetzt war, eine dieser Hautkrebsformen auf, hat er Anspruch auf Überprüfung seines Falls durch die Berufsgenossenschaft. Infos zur Berufskrankheitenanzeige