Eine gesunde Haut ist Grundvoraussetzung für die Anwendung der Hygienemaßnahmen im Betrieb. Kleinste Risse bzw. Mikroverletzungen führen zu Hautbrennen beim Auftragen von Desinfektionsmitteln. Eine geschädigte Haut lässt sich nicht so gut reinigen und desinfizieren. Sobald die Haut geschädigt ist, sinkt nicht nur ihre Widerstandsfähigkeit, sondern auch die Bereitschaft der Beschäftigten, die Maßnahmen zur Handhygiene vorschriftsmäßig anzuwenden.
Bei stark geschädigter Haut sind Arbeiten mit den Händen im Lebensmittelbereich nicht mehr möglich. Der Produktschutz ist dann nicht mehr gewährleistet.
Die ersten Anzeichen treten meist in den Fingerzwischenräumen auf, da hier die Haut besonders dünn und empfindlich ist. Die Haut ist trocken, gerötet und juckt. Typisch ist, dass die Symptome bei verstärkter Hautbelastung sowie in der trockenen und kalten Jahreszeit auftreten.
Hauterkrankungen sind häufig langwierig. Für die Betroffenen bedeuten sie einen hohen Leidensdruck. Beim Arbeitgeber verursachen sie hohe Kosten durch Arbeitsausfall. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Arbeitsplatzes.
Einfache Maßnahmen wie die gezielte Information der Beschäftigten und Bereitstellung geeigneter Hautschutz- und Hautpflegemittel senken bereits das Risiko beruflicher Hauterkrankungen erheblich.
Siehe auch: DGUV Information 212-017: Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln. Unter Hautmitteln versteht man Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel.