Wo gehobelt wird, fallen Späne. Wo in der Lebensmittelindustrie oder Gastronomie gearbeitet wird, fallen Luftbelastungen an. Eigentlich immer. Das können sein: Hitze, Feuchtigkeit, Stäube, weitere Gefahrstoffe oder einfach nur die Ausatemluft. Lüftung, also die Erneuerung von Raumluft und Klimatisierung sind eine Möglichkeit, trotzdem für die Beschäftigten (und auch für das Produkt) eine einwandfreie und gesunde Umgebung zu schaffen. Das fordert auch die Arbeitsstättenverordnung.
Die Belüftung muss so ausgelegt sein, dass sie trotz der bei der Arbeit anfallenden Luftbelastungen immer für ausreichend gute Atemluft sorgt. Dafür kann manchmal Fensterlüftung ausreichen. Bei größeren Objekten und höheren Ansprüchen wird aber eine Raumlufttechnische Anlage erforderlich sein. Im Folgenden sind einige Hinweise hierzu zu finden.
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Spätestens zum 5. April 2024 gilt ein neuer verbindlicher EU-Luftgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO). Statt der aktuellen AGW von 30 ppm (35 mg/m³) gilt dann ein CO-Luftgrenzwert von 20 ppm (23 mg/m³). Das hat Auswirkungen auf Shisha-Bars und Holzkohlegrillanlagen sowie CO-Melder.
Diese Broschüre enthält alle wichtigen Informationen:
Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden (Deutsch)
تجنب حالات التسمم عبر استنشاق الدخان في حانات الشيشة (Arabisch)
Nargile kafelerde duman zehirlenmelerinin önlenmesi (Türkisch)