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Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ergeben sich besondere Gefährdungen durch betriebsmäßig ungesicherte Gefahrstellen an Maschinen.
Achten Sie auf folgende Punkte:
Die Wartung und Instandhaltung von Maschinen, Geräten, Fahrgeschäften usw. erfolgt nach den Herstellervorgaben. Die entsprechenden Hinweise sind in den vorhandenen Betriebsanleitungen aufgeführt und werden beachtet.
Die mit der Wartung und Instandhaltung beauftragten Beschäftigten sind fachkundig und unterwiesen. Sie kennen die Gefährdungen, die bei der Arbeit mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln auftreten können. Die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen werden konsequent umgesetzt.
Maschinen und Anlagen werden vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten ausgeschaltet, gegebenenfalls noch anstehende Restenergien (gespannte Federn, anstehende Druckluft, geladene Kondensatoren) werden kontrolliert abgeleitet. Die Maschinen/Anlagen werden dann gegen Wiedereinschalten gesichert (z. B. mittels eines Vorhängeschlosses am Hauptschalter).