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Unterweisung in Produktionshalle, 3 Personen

Branchenwissen

Unterweisung

Unterweisen als Teil der Arbeitsschutzorganisation

Mitarbeitergespräch

Eine gute Arbeitsschutzorganisation hilft, den Arbeitsschutz im Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilung, Verhaltensregeln in Form von Betriebsanweisungen, Unterweisungen sowie eine Kontrolle, ob die festgelegten und besprochenen Regeln auch eingehalten werden.

Grundlage der Unterweisungen sind die Betriebsanweisungen.
Darin sind alle wesentlichen Gefahren, Regeln und Schutzmaßnahmen aber auch Informationen zum richtigen Handeln im Notfall festgehalten. Im Betrieb müssen auf jedem Fall Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und für Arbeitsmittel (z. B. Maschinen) vorliegen. Die BGN hat für verschiedene Gefahrstoffe und Arbeitsmittel bereits Betriebsanweisungen erstellt, die Sie für Ihren Betrieb nutzen können.

Eine Unterweisung muss in Anlehnung an die Betriebsanweisung folgende Punkte beinhalten:

  • Mögliche Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit

  • Schutzmaßnahmen

  • Anweisungen für die sichere Durchführung der Tätigkeit

  • Erste Hilfe Maßnahmen im Notfall

Die Regeln sind für alle verpflichtend.
Machen Sie dies den Beschäftigten bei der Unterweisung deutlich. Versuchen Sie zu zeigen: Ihnen ist es wichtig, dass alle gesund bleiben – die Beschäftigten aber auch Sie selbst als Führungskraft und Unternehmerin bzw. Unternehmer. Sie sind wichtig als Schutz vor Unfällen und Erkrankungen.

Was tun bei Regelverstößen und Manipulationen?
Suchen Sie das Gespräch mit den Beschäftigten. Finden Sie heraus, warum es zum Regelverstoß oder zur Manipulation kam. Machen Sie deutlich: Regeln sind für Sie unumstößlich. Überlegen Sie aber auch gemeinsam mit den Beschäftigten, was getan werden kann, damit die Regeln in Zukunft besser eingehalten werden. Manchmal sind es einfache technische oder organisatorische Verbesserungen, die helfen, Sicherheitsregeln besser umzusetzen.

Nicht selten ist es aber auch die Einstellung zum Arbeitsschutz im Betrieb, die für Regelverstöße und Manipulationen verantwortlich ist. Dabei wird das Nichtbeachten/Umgehen von Sicherheitseinrichtungen positiv gesehen, wenn dadurch z. B. die Arbeit beschleunigt wird. So wird Fehlverhalten z. B. die Überbrückung von Sicherheitseinrichtungen akzeptiert, was einer Zustimmung gleichkommt.
Geben Sie als Unternehmerin oder Unternehmer vor, was Ihnen am Wichtigsten ist und was im Betrieb zählt.

 

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0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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