In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche Branchenwissen

Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).

Unterweisung in Produktionshalle, 3 Personen

Unterweisung

Zusammenspiel zwischen Technik, Organisation und Mensch

Aus ganzheitlicher Sicht ist das Zusammenspiel zwischen Technik, Organisation und Mensch wesentlich, um Sicherheit und Gesundheit zu garantieren. Werden zur Sicherheit der Beschäftigten technische oder organisatorische Maßnahmen eingeführt, müssen die passenden Regeln festgelegt und die Beschäftigten über die Veränderung unterwiesen werden.

Ohne eine ausreichende Kommunikation über die Veränderungen und das angepasste Sicherheitsverhalten sind Sicherheit und Gesundheit nicht garantiert. Gleichermaßen können Gefährdungen nicht ausschließlich über Unterweisungen reduziert werden. Die technischen Veränderungen und organisatorischen Regeln sind die Grundlage, auf der sicheres Verhalten aufbauen kann.

Um die Akzeptanz neuer Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, sollten die Beschäftigten möglichst frühzeitig in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. Sie haben häufig weitere Ideen, wie Arbeiten sicher und gesund gestaltet werden kann.

Unterweisungen beziehen sich nicht nur auf den Umgang mit Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen. Unterweisungen müssen sämtliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Gefährdungen abdecken. Im Mittelpunkt einer Unterweisung stehen jeweils betriebs- und tätigkeitsspezifische Inhalte und Regeln.

Darüber hinaus gibt es allgemeine Unterweisungsthemen, die nicht vergessen werden dürfen. Diese Themen sind für alle Beschäftigten wichtig.

GUT ZU WISSEN
Grundlage für die Unterweisung sind die in der jeweiligen Betriebsanweisung festgelegten Regeln. Laut Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) können auch Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen der Hersteller für die Unterweisung zu Arbeitsmitteln und Maschinen genutzt werden, "wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen".

Siehe auch:

Suche

nach der zu­stän­digen Aufsichts­­person

Beratung der Mitglieds­­betriebe in allen Fragen der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes

AP-Suche