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Unterweisung in Produktionshalle, 3 Personen

Branchenwissen

Unterweisung

Unterweisungen zu Arbeitsmitteln und Tätigkeiten

Unterweisung an einer Rohrbahn

Maschinen sind oftmals komplex. Auch Tätigkeiten können umfangreich sein. Damit alle Aspekte berücksichtigt werden, sollte bei der Unterweisung systematisch vorgegangen werden. In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) wird beschrieben, welche Inhalte bei der Verwendung von Arbeitsmitteln unterwiesen werden müssen. Hier empfiehlt sich bei der Unterweisung am Prozesszyklus der Maschine bzw. der Tätigkeit zu orientieren.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen tätigkeitsbezogen unterwiesen werden. Sie müssen alles wissen, was für das sichere und gesunde Arbeiten auch mit Arbeitsmitteln erforderlich ist.

Die Betriebssicherheitsverordnung macht aber auch klar: Nicht alles ist mit Unterweisungen machbar. Besonders gefährliche Tätigkeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die dafür geeignet sind.

Folgende Inhalte sollten je nach Komplexität des Arbeitsmittels und der Tätigkeit bei einer Unterweisung berücksichtigt werden:

  • Sicherheitscheck vor Inbetriebnahme

  • Gefährdungen aus der Umgebung, z. B. Störungen von außen

  • Schutzeinrichtungen und ihre Funktion

  • Gefährdungen im Umgang und sicheres Arbeiten an der Maschine, z. B. typische Fehler und mögliche Lösungen

  • Reinigen

  • Transport

  • Lagerung bzw. Maschine im Ruhezustand

  • Instandhaltung

  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen und Unfällen

  • Erste Hilfe

In den Unterweisungskurzgesprächen der BGN finden Sie eine systematische Zusammenstellung der Unterweisungsinhalte für verschiedene Maschinen. Das Unterweisungshandbuch – für die Fleischwirtschaft  gibt ebenfalls einen Überblick über die wesentlichen Inhalte bei der Unterweisung von Tätigkeiten und Maschinen.

GUT ZU WISSEN
Bei Manipulationen an Schutzeinrichtungen von Maschinen muss sofort reagiert werden.
Jede Manipulation muss sofort unterbunden und rückgängig gemacht werden. Und: Ein gemeinsames Gespräch im Sinne einer Unterweisung ist jetzt unbedingt angezeigt.

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0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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