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Fünf Mitarbeitende mit Warnwesten stehen für eine Besprechung im Kreis.

Branchenwissen

Unterweisung

Anforderungen an eine Unterweisung

Unterweisungen müssen:
 

  • an den Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit angepasst sein

  • über Gefährdungen, erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln informieren

  • über das Verhalten bei Störungen und Unfällen sowie über Erste-Hilfe-Maßnahmen informieren

  • die Gesetze und Regeln in verständlicher Form an die Beschäftigten weitergeben
     

In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" werden weitere Bedingungen für Unterweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen aufgeführt:
 

  • Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich mündlich stattfinden.

  • Grundlage für die Unterweisung ist die Betriebsanweisung.

  • Der Ausbildungsstand und die Erfahrung der Beschäftigten sind zu berücksichtigen.

  • Es sollen lernpsychologische und arbeitspädagogische Erkenntnisse beachtet werden (z. B. die Durchführung praktischer Übungen).

  • Elektronische Medien können zur Unterstützung eingesetzt werden.

  • Die Unterweisung muss in verständlicher Sprache (Muttersprache) durchgeführt werden.

  • Der Arbeitgeber hat sich zu überzeugen, dass die Beschäftigten die Inhalte verstanden haben.

  • Unterweisungen müssen dokumentiert und von den Beschäftigten unterschrieben werden.

 

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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