Anforderungen an eine Unterweisung
Unterweisungen müssen:
an den Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit angepasst sein
über Gefährdungen, erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln informieren
über das Verhalten bei Störungen und Unfällen sowie über Erste-Hilfe-Maßnahmen informieren
die Gesetze und Regeln in verständlicher Form an die Beschäftigten weitergeben
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" werden weitere Bedingungen für Unterweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen aufgeführt:
Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich mündlich stattfinden.
Grundlage für die Unterweisung ist die Betriebsanweisung.
Der Ausbildungsstand und die Erfahrung der Beschäftigten sind zu berücksichtigen.
Es sollen lernpsychologische und arbeitspädagogische Erkenntnisse beachtet werden (z. B. die Durchführung praktischer Übungen).
Elektronische Medien können zur Unterstützung eingesetzt werden.
Die Unterweisung muss in verständlicher Sprache (Muttersprache) durchgeführt werden.
Der Arbeitgeber hat sich zu überzeugen, dass die Beschäftigten die Inhalte verstanden haben.
Unterweisungen müssen dokumentiert und von den Beschäftigten unterschrieben werden.