Auch diese Dinge helfen, körperliche Belastungen zu verringern oder zu vermeiden:
Schuhe für Stehberufe sollen den Fuß stützen und schützen. Sie dürfen die Bewegungsfreiheit des Fußes nicht einengen. Eine Schnürung oder Schnalle soll einen festen Sitz bei gleichzeitiger Möglichkeit der Weitenregulierung gewährleisten. Eine kräftige Hinterkappe gibt der Ferse Halt. Eine Absatzhöhe zwischen 2 und 4 cm garantiert die gleichmäßige Gewichtsverteilung zwischen Vor- und Rückfuß. Der Absatz muss so breit sein, dass seitliches Umknicken nicht möglich ist. Die Sohle soll gut beweglich sein, um den Fuß beim Abrollen nicht zu behindern.
Stühle im Produktionsbereich sind besonders hohen Belastungen ausgesetzt, da sie häufig im Mehrschichtbetrieb bis zu 24 Stunden von verschiedenen Personen benutzt werden. Produktions- bzw. Industrie-Arbeitsstühle müssen der Norm DIN 68877 entsprechen.
Empfehlungen bei der Auswahl eines Industrie-Arbeitsstuhls bzw. Produktionsstuhls:
Wegen der langen Benutzungsdauer sollte die Polsterung atmungsaktiv und auswechselbar sein und einen haltbaren Kantenschutz aufweisen.
Stühle im Produktionsbereich müssen gute und leicht erreichbare Einstellmöglichkeiten haben.
Die Rückenlehne muss höhenverstellbar und sollte pendelnd gelagert sein.
Die Tiefe der Sitzfläche sollte verstellbar sein.
Hochstühle (Sitzhöhe über 65 cm) benötigen eine trittsichere Aufstiegshilfe.
Ist längeres Sitzen auf einem Hochstuhl erforderlich, so sollte eine Fußstütze vorgesehen werden (Wird an einem Hochstuhl z. B. ein Fußring zum Abstützen benutzt, werden die Unterschenkel angewinkelt, was die Durchblutung behindert).
Bei einer einstellbaren Sitzhöhe von 50 cm und geringer wird eine Stoßdämpfung benötigt.
Das Untergestell muss mindestens fünf Auflagenpunkte besitzen.
Rollen sind nur für Stühle erlaubt, deren höchste Sitzhöhe unter 65 cm liegt.
Je nach Umgebung müssen Produktionsstühle korrosionsbeständig sein.
Weitere Infos in der
An Bürostühle werden andere Anforderungen gestellt als an Produktionsstühle. Bürostühle werden in der Regel von einer Person benutzt. Die Nutzungsdauer pro Tag ist kürzer und die Umgebungsbedingungen sind weniger rau. Bürostühle müssen der Norm DIN EN 1335 entsprechen.
Mehr Infos zu Bürostühlen in der DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung in Kapitel 8.3.2 Büroarbeitsstuhl
Wenn Steharbeit nicht zu vermeiden ist, sollte geprüft werden, ob eine Stehhilfe eingesetzt werden kann. Bei Nutzung einer Stehhilfe werden Kreislauf, Gelenke, Bänder und Sehnen weniger belastet, da bis zu 60 Prozent des Körpergewichts auf der Stehhilfe lasten.
Empfehlungen für die Auswahl einer Stehhilfe
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In der Regel steht die Stehhilfe an einem Tisch oder ähnlichem. Damit Stehhilfe und Tisch ergonomisch gut zueinander passen, sollte der Tisch höhenverstellbar sein, damit die Arbeitshöhe (= Tischhöhe + Höhe der Ware, Maschine etc.) an die Körpergröße angepasst werden kann. Je nach Tätigkeit sind dafür Verstellmöglichkeiten des Tisches von 68 bis 118 cm notwendig.
Vor einer Kaufentscheidung sollten verschiedene Modelle im Betrieb getestet werden, um Standsicherheit, ergonomische Gestaltung und Bequemlichkeit bewerten zu können.
Eine Stehhilfe ist kein Ersatz für einen Stuhl.
Arbeitsplatzmatten, auch Anti-Ermüdungsmatten oder Ergo-Matten genannt, sind Matten mit dämpfenden Eigenschaften. Sie entlasten an Steharbeitsplätzen die Gelenke, Wirbelsäule und Rückenmuskulatur und wirken wärmeisolierend.
Arbeitsplatzmatten richtig auswählen
Arbeitsplatzmatten werden für verschiedene Anforderungen in unterschiedlichen Varianten angeboten. Da die Auswahl vom Einsatzort und Verwendungszweck im Betrieb abhängt, sind im Folgenden einige Punkte aufgeführt, die Sie bei der Auswahl berücksichtigen sollten:
Abgeschrägte Kanten: Die Kanten müssen abgeschrägt sein (siehe Abbildung oben), damit keine Stolperstellen entstehen. Wählen Sie eine Farbe, die einen Kontrast zum Boden bildet, damit die Matte gut er-kennbar ist und Stolpergefahren minimiert werden. Bei dunklen Matten ist ein gelber Rand empfehlenswert.
Rutschfestigkeit:Die Matte darf auf dem Untergrund nicht rutschen (Hersteller fragen).
Struktur der Oberfläche: Die Oberfläche soll Bewegungen und Schritte in alle Richtungen ermöglichen. Das wird z. B. durch eine Oberfläche mit gleichmäßig angeordneten Noppen (siehe Abb.) erreicht (keine Längsrillen).
Rutschhemmung: Die Matte muss dieselbe Rutschhemmung (R-Wert) haben wie der Fußboden bzw. sie darf maximal um 1 abweichen. Die vorgeschriebenen R-Werte stehen in der ASI 4.40 Unfallsichere Gestaltung von Fußböden
Mattengröße: Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz muss mindenstens 1 x 1,5 m betragen. Die Matte kann kleiner sein, wenn z. B. ein Schritt nach hinten ohne Stolpergefahr möglich ist (Gefährdungsbeurteilung). Hersteller bieten eigene Standardgrößen an und fertigen auf Anfrage Sondergrößen.
Gewicht: Je größer die Matte, desto höher das Gewicht. Berücksichtigen Sie dies, wenn die Matte, z. B. zum Reinigen, häufig entfernt wird. Hersteller geben das Gewicht für Standardgrößen an.
Lebensmittelgeeignet: Beim Einsatz im Lebensmittelbereich muss das Material der Matte dafür geeignet sein, also z. B. gegen Feuchtigkeit, Säuren, Basen, Alkohol, Fette, Öle beständig sein (Hersteller fragen).
Robustheit: Die Anforderungen hängen von der Nutzungsdauer ab. Berücksichtigen Sie, ob die Matte z. B. mit Transportwagen oder einem Produktionsstuhl befahren wird (Hersteller fragen). Gegebenenfalls sind weitere Anforderungen zu beachten: schwer entflammbar, antistatisch, elektrostatische Entladung (ESD).
TIPP: Fragen Sie Hersteller nach Materialproben und der Möglichkeit, verschiedene Matten zu testen.
Siehe auch Infoblatt